E-Commerce: Eigener Webshop vs. Verkaufsplattform

Formen des E-Commerce bzw. eigener Webshop v.s. Verkaufsplattform

Was macht man eigentlich, wenn man ein gutes Produkt entwickelt hat und es selbst oder über einen Produzenten relativ einfach herstellen kann? Richtig… verkaufen! Was jedoch so eindeutig und simpel auf der Hand liegt ist in der Praxis oft schwieriger als erwartet.

Hat man die rechtlichen Vorgaben seines Produktes wie beispielsweise Schutzrechte und Verkehrsfähigkeit erfüllt, braucht man einen realen und/oder virtuellen Verkaufsraum. Insbesondere E-Commerce gewinnt hier immer mehr an Bedeutung – eine Konsequenz durch den gezielten Einsatz von Social Media und die immer bessere Vernetzung von digitalen und mobilen Endgeräten. Entscheidet man sich zum Online-Verkauf so gibt es vereinfacht gesagt zwei Möglichkeiten:

Die Verkaufsplattform

Die Verkaufsplattform, mit vorgefertigter Software und konventionell designter Oberfläche. Der Verkaufsplattformbetreiber vermittelt den Käufer an den Verkäufer, es entsteht ein rechtliches Dreiecksverhältnis.

Der eigene Webshop

Der eigene Webshop braucht eine eigene Software, bietet dann aber die Möglichkeit zur Erstellung eines individuellen Designs. Hier gibt es nur zwei Vertragsparteien, den Verkäufer und den Käufer.

Vor- und Nachteile

  1. Je nach Verkaufsplattform gibt es bereits tausende oder sogar zehntausende Besucher pro Tag, aber auch hunderte oder tausende Produkte die neben seinem Produkt angeboten werden. Man gibt dem Plattformbetreiber einen Teil seines Gewinns in Form einer Marge ab, teilweise sind auch Anmeldegebühren bzw. Spezialgebühren (z.B. für eine Platzierung auf der Startseite oder die Aufnahme in einem Newsletter) fällig.
  2. Für einen eigenen Webshop braucht man Skills und Zeit oder Zeit und Geld. Neben der Programmierung braucht man u.a. Hilfe bei: Rechtstexten und Abmahnungen, Käufersiegel Zertifizierung + Kundenbewertung, Forderungsmanagement etc. Zudem kümmert man sich selbst um Marketing und Werbemöglichkeiten. Durch den Direktvertrieb sind aber niedrigere VK-Preise des Produktes und/oder höhere Gewinne möglich.

In beiden Fällen ist man selbst für Produktion und die Logistik zuständig, versendet die Pakete und schreibt die Rechnungen an die Kunden. Das kann durch eine Form der Kontraktlogistik ausgegliedert werden und ist langfristig meist unumgänglich.

Kontraktlogistik

Unter Kontraktlogistik versteht man die langfristige Übernahme komplexer Logistikdienstleistungen durch Speditionen, Paketdienste oder sonstige Dienstleister. Kontraktlogistik eignet sich besonders für Unternehmen, die Leistungen wie Lagerung, Monatage und Konfektionierung sowie Transport und Umschlag nicht selbst abwickeln können oder wollen. Die Logistikdienstleister bieten die Leistungen branchenspezifisch, individuell u/o als Fullservice-Paket an. Leztere haben insbesondere im Bereich E-Commerce eine hohe Bedeutung.

Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon

PDCA (Qualitätsmanagement)

PDCA gehört zu den Standardverfahren im Qualitätswesen, besonders im Industrie und den Dienstleistungssektor. Es bedeutet: plan, do, check, act oder planen, ausführen, überprüfen, anpassen.

Auf der Suche nach der ständigen Verbesserung qualitätsbestimmender Faktoren (z.B. bei einem Produkt oder einer Dienstleistung) muss immer zuerst der Ist-Zustand analysiert werden. Hierraus ergeben sich Verbesserungspotentiale, deren Umsetzung geplant werden muss. Dieser Plan wird mit schnellen/einfachen Mitteln ausgeführt und dabei ausprobiert.  Durch eine sorgfältige erneute Analyse wird der neue Ist-Zustand überprüft und bei positivem Ausgang als neuer „Standard“ festgelegt. Nun wird die Verbesserung auf breiter Front eingeführt und etabliert. Im Endergebnis ist das Produkt/die Dienstleistung angepasst worden und kann den PDCA-Zyklus erneut durchlaufen. Somit werden Verbesserungen Schritt für Schritt durchgeführt und die Qualität kontinuierlich erhöht.

Quelle: Matthew Barsalou, „PDCA – Plan-Do-Check-Act“, QZ-Online.de

SMART (Projektmanagement)

SMART dient z.B. im Projektmanagement als Kriterium zur eindeutigen Definition von Zielen innerhalb der Zielvereinbarung und steht für: specific, measurable, accepted, realistic, time bound oder: spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert.

Gute Zielformulierung müssen einen konkreten und überprüfbaren Sachverhalt beinhalten, sie müssen möglichst spezifisch und messbar sein. Immer gut ist es die Ziele positiv und attraktiv zu formulieren, hier läuft man allerdings schnell gefahr „das Unmögliche zu fordern, um das Mögliche zu erreichen“. Ein unerreichbares Ziel verusacht viel Zeit und und Kosten, wodurch jedes Zielkriterium realistisch sein sollte. Ob bei einem Zwischen- oder Endziel- ein wesentliches Qualitätskriterium ist die Einhaltung der geplanten Terminierung.

Quelle: Walter Jakoby: Projektmanagement für Ingenieure, Springer Vieweg, 2010/2013, S. 47 ff.

Neues zu Horizon 2020

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Die EU-Kommission hat einige Aspekte des Horizon 2020 Programms angepasst. Neben Änderungen am „Grant Agreement“, also dem Fördervertrag zwischen Fördergeber und -empfänger, wurde auch das allgemeine Arbeitsprogramm erneuert, um aktuelle Entwicklungen wie z.B. die zunehmenden Migrationsbewegungen in Europa zu berücksichtigen.

Änderungen am „Grant Agreement“

Neben Änderungen formaler Natur wurden einige Bereiche aus Sicht der Förderempfänger erleichtert. Die Änderungen gelten rückwirkend für bereits abschlossene „Grant Agreements“, sofern die Förderempfänger dies wünschen und müssen nicht durch ein „Amendment“ formal ergänzt werden.

  • Innerhalb der Kostenkategorie „direkte Personalkosten“ können fortan Kosten zwischen den einzelnen Kostenpunkten transferiert werden ohne dafür das Grant Agreement formal ändern lassen zu müssen.
    Beispiel: Im Grant Agreement wurden sämtliche direkten Personalkosten als „tatsächliche Kosten“ verbucht. Zum Ende des Berichtszeitraums möchte der Förderempfänger seine Personalkosten lieber als „durchschnittliche Personalkosten“ deklarieren. Eine Anpassung des Grant Agreements ist dafür nicht mehr notwendig.
  • Die Berechnung der Personenstundenkosten für „tatsächliche Personalkosten“ kann nun auch monatlich und nicht mehr nur jahresbasiert erfolgen.
  • Die erforderlichen Dokumente bei ethischen Themen müssen nun nicht mehr vor Tätigkeitsbeginn eingereicht werden. Sie müssen allerdings immer noch beschafft und auf Anfrage einsehbar sein.
  • Im Falle von Verfahren wie Prüfungen oder Untersuchungen wurden die Prozesse in datenschutzrechtlicher Perspektive verbessert.

Hier die Änderungen im Detail.

 

Anpassung des Arbeitsprogramms

Das Budget für das KMU-Instrument wurde um mehr als 56 Millionen Euro im Jahr 2017 erhöht. Das Themengebiet Gesundheit erhält 35 Millionen Euro zusätzlich, das Gebiet Agrikultur, Forst & Bio erhält 5,38 Millionen Euro und das Gebiet Klima, Umwelt, Rohmaterialien und Ressourceneffizienz erhält 8,5 Millionen Euro mehr. Des Weiteren können Projekte im Bereich Gesundheit nun eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren veranschlagen.

Das bislang nur als Pilot optionale Programm „Open Research Data“ wird in allen zukünftigen Anträgen den Standard bilden. Statt wie bisher zu beschreiben, welche wissenschaftlichen Ergebnisse man wie veröffentlichen will, wird in Zukunft erstmal vorausgesetzt, dass sämtliche wissenschaftlichen Ergebnisse veröffentlicht werden, auch diese, welche nicht Teil von Publikationen sind. Begründet werden müssen dann die Ausnahmen. Auch wird es verpflichtend werden einen Datenmanagementplan zu erstellen, in dem detailliert beschrieben wird, welche Daten auf welche Weise öffentlich gemacht werden.

Des Weiteren werden insgesamt 11 Millionen € für fünf neue Calls mit dem Thema Migration bereitgestellt. Die EU möchte zeigen, dass sie in der Lage ist ihr Horizon Programm auch auf aktuelle Erfordernisse anpassen zu können. Zur Bewertung und Lösung der neuen Situation und Europa sollen auf diese Weise so schnell wie möglich wissenschaftliche Grundlagen geschaffen werden, auf die man sich stützen kann. Für folgende Themen wird es Auschreibungen geben:

  • Vernetzung der bereits betriebenden Forschung zum Thema Migration
  • Migration und Asylsysteme
  • Das Erstellen einer sozialen Plattform für Migrations- und Asylforschung
  • Die Erforschung der Beschäftigungsfähigkeit („employability“), Kenntnisse und Arbeitsmaktintegration von Migranten
  • Die Bedeutung von kulturellen Werten für den Umgang mit der Herausforderung der Migration

 

Quellen: EU-Kommission

 

Start? Zuschuss!

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Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie startet in diesem Jahr einen neuen Innovationswettbewerb für neugegründete Unternehmen im Bereich Digitalisierung mit dem Titel „Start? Zuschuss!“. In zwei Bewerbungsphasen werden die jeweils 10 innovativsten Geschäftsideen ein Jahr lang mit einer Förderung von bis zu 3.000 € im Monat gefördert. Die Anmeldung erfolgt über ein Online Formular auf der Seite des Ministeriums.
Die erste Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2016 um 12 Uhr.

Förderempfänger

Antragsberechtigt sind neugegründete Unternehmen aus Bayern, die im Bereich der Digitalisierung tätig sind. Die Unternehmensgründung darf dabei maximal zwei Jahre zurückliegen. Eine Parallelförderung ist grundsätzlich möglich, solange die De-Minimis Grenze von 200.000 € innerhalb von 3 Jahren nicht überschritten wird und die gleichen förderfähigen Kosten nicht doppelt gefördert werden.

Fördergegenstand

Förderquote:       max. 50%
Fördersumme:    max. 3.000 €/Monat
Laufzeit:            1 Jahr

Gefördert werden die sogenannten Anlaufkosten, also die allgemeinen Kosten, die ein neugegründetes Unternehmen in seiner Anlaufzeit generiert. Konkret fallen darunter Ausgaben für Miete, Personal, Markteinführung und Forschung & Entwicklung. Die Fördersumme wird monatlich über einen Zeitraum von einem Jahr ausgezahlt; Berechnungsgrundlage sind die gesamten prognostizierten Kosten für dieses Jahr.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums, über das man sich in zwei Bewerbungsphasen im Jahr bewerben kann. Die erste Phase geht von Mitte Mai bis Mitte Juli mit einem Förderbeginn am 1. Okotober. Die zweite Phase geht von Mitte November bis Mitte Januar des nächsten Jahres mit einem Förderbeginn am 1. April. Die eingereichten Anträge werden von einer Jury begutachten und die jeweils 10 innovativsten Geschäftsideen ausgewählt.

Die Projektskizze darf höchsten 10.000 Zeichen erfassen, es muss zudem ein Finanzplan für das kommende Jahr sowie ein Finanzplan für die kommenden fünf Jahre im PDF-Format eingereicht werden.

Quelle: Gründerland Bayern

STEP up!

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Das Wettbewerbsportal des Projektträger VDI/VDE IT ist nun online.

Anfang Juni startet ein neues Pilotprogramm des Wirtschaftsministeriums als wettbewerbliche Ausschreibung zur Förderung bei Investitionen von Stromeffizienzmaßnahmen. „STEP up!“ („STromEffizienzPotentiale nutzen“) soll „Effizenzpotentiale des Marktes aktivieren“ und Anreize schaffen in Technologien zur Stromeinsparung zu investieren. Der Wettbewerb ist Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE).

NAPE

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 den Primärenergieverbrauch um 20 Prozent zu senken und bis 2050 zu halbieren. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz bildet dabei das zentrale Steuerungselement. Es umfasst Förderungen, Verpflichtungen, Wettbewerbe und Beratungsprogramme, die im sogenannten NAPE-Meter dargestellt werden.

Die Maßnahmen konzentrieren sich auf drei Kernziele:

  1. Die Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen.
  2. Die Energieeffizienz als Rendite und Geschäftsmodell etablieren
  3. Die Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz zu erhöhen.

Pro Kilowatt

Der STEP up!-Wettbewerb ist eng an das seit einigen Jahren laufende Energieeffizienzprogramm „Pro Kilowatt“ des schweizerischen Bundesamt für Energie angelehnt. Zwischen 2010 und 2014 wurden dort bereits 212 Projekte sowie 74 Programme (mehrere Teilnehmer) erfolgreich gefördert. Bewilligt wurden durchschnittlich 81% der vorgeschlagenen Projekte sowie 51% der vorgeschlagenen Programme, resultierend in rund CHF 78,5 Mio bewilligten Fördermitteln. Nach der Planung des Ministeriums können durch die getätigten Investitionen in den ersten fünf Ausschreibungsjahren 810 GWh Strom gespart werden.

STEP up!

Antragssteller

Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Unternehmen aller Branchen (inkl. Energiedienstleister & Stadtwerke). Das Programm ist bewusst akteurs- und technologieoffen sowie sektorübergreifend gestaltet worden. Anträge könne sowohl von Einzelunternehmen, als auch im Rahmen eines Sammelprojekts von mehreren Beteiligten eingereicht werden, wobei bei Letzterem ein sogenannter „Projektbündler“ die Koordination und Antragsstellung übernimmt.

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen von Stromeffizienzmaßnahmen, sowohl vorgezogene Ersatzinvestitionen als auch Zusatzinvestitionen. Perspektivisch ist geplant die Förderung auf Investitionen im Wärmebereich zu erweitern. Eine Ausnahme bilden Investitionen in „energieeffiziente Beleuchtung“, die als Einzelprojekt nur gefördert werden können solange sie nicht mehr als 30% der Gesamteinsparung bewirken. Im Rahmen eines Sammelprojektes sind sie gänzlich förderunfähig.
Die Projektlaufzeit, in der die geplanten Investitionen realisiert werden, muss zwischen zwei und drei Jahren betragen.

Förderverfahren.

Ab Juni 2016 könne beim Projektträger VDI/VDE IT Anträge eingereicht werden. Die Anträge werden zunächst auf Plausibilität und die gesetzten Kriterien geprüft und anschließend nach aufsteigendem Kosten-Nutzen Grenzwert in einem Ranking erfasst. Die Unternehmen mit den größten Einsparungen je Fördermitteleinheit gewinnen und werden gefördert. In zwei Ausschreibungsrunden können jeweils in einer offenen und einer geschlossenen Ausschreibung Anträge eingereicht werden.

Die offene Ausschreibung ist für alle potentiellen Teilnehmer und in drei Kategorien gruppiert:

  1. Kleines Einzelprojekt: 30.000€ – 250.000€
  2. Großes Einzelprojekt: 250.000€ – 1.500.000€
  3. Sammelprojekt: 250.000€ – 1.500.000€

Die geschlossene Ausschreibung ändert sich halbjährlich und bezieht sich auf spezifische Investitionen. In der 1. Ausschreibungsrunde ab Juni 2016 wird die „Energetische Sanierung von Aufzugsanlagen“ gesondert gefördert.

Fördersumme:

Förderquote:                             max. 30% der Investitionsmehrkosten
Amortisationszeit:                    > 3 Jahre
Nutzungsdauer:                        > 10 Jahre
Kosten-Nutzen-Grenzwert:    max. 0,10€/KWh

Als Investitionsmehrkosten zählt die Differenz zwischen der „Standardinvestition“ und der energieeffizienten Investition. Diese Differenz muss groß genug sein, dass ihre Amortisation länger als drei Jahre dauert, zudem muss die Nutzungsdauer der getätigten Investition länger als 10 Jahre betragen. Der Kosten-Nutzen Grenzwert errechnet sich durch Teilen der Fördersumme durch die voraussichtliche Ersparnis und bildet das wesentliche Kriterium, nach dem eine Auswahl erfolgt.

Im Falle eines Sammelprojekts darf der „Projektbündler“ zudem noch eine Overhead-Pauschale für das Management geltend machen, die 20% der gesamten Fördersumme beträgt.

Quellen: BMWI | BFE

Piezoelektrischer Sensor

Ein Piezoelektrischer Sensor nutzt die durch Druckeinwirkung entstehenden elektrischen Ladungen in bestimmten Materialien. Dieser sogenannte „Piezoeffekt“ ermöglicht robuste Sensorik mit hoher Eigenfrequenz und exzellenter Linearität auch unter schwierigen Einsatzbedingungen. Piezoelektronische Technologie ist zudem unempfindlich gegen elektromagnetische Felder und Strahlungen. Neben Einsatz in der Messtechnik, können Piezokeramiken auch dazu genutzt werden Ultraschallwellen im Frequenzbereich des Leistungsultraschall (20 bis 800 kHZ) zu erzeugen.

Quelle: piceramic.de

Field Programmable Gate Array (FPGA)

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Ein Field Programmable Gate Array (FPGA; engl. [im] Feld [/Einsatz] programmierbare [Logik-] Gatteranordnung) ist ein integrierter Schaltkreis der Digitaltechnik, in den eine logische Schaltung programmiert werden kann.

Eine analoge Schaltung zur Verarbeitung ist deutlich schneller als eine prozessorbasierte Schaltung. Auf der einen Seite sind Softwarelösungen flexibel und universell einsetzbar, auf der anderen Seite können Hardwarelösungen, zugeschnitten auf ein spezielles Problem, wesentlich schneller arbeiten. Ein FPGA vereint beide Vorteile in sich. Als Hardware können Signale mit Basisblöcken (Gatter, Logikelemente etc.) parallel und damit schnell verarbeitet werden, jedoch kann ein FPGA zusätzlich mit Hilfe einer Software programmiert und flexibel rekonfiguriert werden.

Funktion

Ein FPGA kann somit, ohne die genaue Anwendung vorher in einer Maske festgelegt haben zu müssen, quasi als Standardbaustein produziert werden. Die Programmierung erfolgt dann nach der Herstellung direkt vom Anwender. Es ist möglich ein FPGA auch in einem System, also in einer voll bestückten Platine, zu programmieren (z.B. Firmware-Updates). Da der gleiche Baustein für viele verschiedene Schaltungen verwendet werden kann, lässt er sich in größeren Stückzahlen produzieren und ist aufgrund seiner Flexibilität bis hin zu mittleren Stückzahlen kostengünstiger als speziell auf eine Schaltung zugeschnittene „Kundenchips“ (z.B. ASIC). Nachteilig ist jedoch, dass Komplexität, im Vergleich zu eben jenen spezialisierten Chips, beschränkt bleibt. Der spezialisierte Chip erledigt seine spezielle Aufgabe schneller und deutlich effizienter auch im Hinblick auf Chipgröße und Energieverbrauch.

Anwendung

Nichtsdestotrotz sind FPGA-Lösungen weit verbreitet. Ihr Anwendungsgebiet liegt dabei besonders in Bereichen, wo es auf schnelle Signalverarbeitung und flexible Änderungen der Schaltung ankommt, um Funktionen rekonfigurieren zu können, ohne die Hardware auszutauschen. Besonders im Prototyping-Bereich stechen FPGAs hervor, zunehmend auch in eingebetteten Systemen (Datenverarbeitung, Kommunikation) oder als Coprozessor. Zudem bieten FPGAs die Möglichkeit Informationen im großen Umfange parallel zu verarbeiten. Im Gegensatz zu Pozessoren, die sequentiell arbeiten, können so hunderte Rechenoperationen zur gleichen Zeit ausgeführt werden.

Die Realisierung von selbst-konfigurierenden Systemen wurde durch FPGAs gar erst möglich gemacht. Diese Systeme konfigurieren sich zur Laufzeit entsprechend der geforderten Eigenschaften (z.B. spezielle Algorithmen) um und erreichen damit bisher unerreichte Verarbeitungsgeschwindigkeiten und Parallelität.

Hersteller

Die größten Hersteller von FGPA-Chips sind XILINX und ALTERA, die Lösungen im „High-End-Bereich“ anbieten und mehr als 80% des Marktes einnehmen. Im kostengünstigeren Bereich streiten sich eine Vielzahl von Mitbewerbern um Marktanteile (z.B. LATTICE, ACTEL und ATMEL).

Fazit

Vorteile:
  • Flexibilität
    • beliebig oft konfigurierbar(bis auf Antifuse-Lösungen)
    • nachfolgende Fehlerbehebungen möglich
    • schnelle Anpassung an neue Entwicklungen
    • dynamische und partiell dynamische Rekonfiguriereung
    • schnelle Marktreife
  • Parallelität
  • kostengünstig bis hin zu mittleren Stückzahlen
Nachteile:
  • geringere Logikdichte (als z.B. ASICs)
    • höhere Verzögerungszeiten
    • größere Hardware
    • höherer Energieverbrauch
  • teuer bei hohen Stückzahlen

Quellen: Universität Erlangen Nürnberg | Fachhochschule Köln | Mikrocontroller.net

Integrierter Schaltkreis (IC)

Ein Integrierter Schaltkreis (engl. integrated circuit) ist eine elektrische Schaltung die fest vergossen ist. Weil diese Schaltungen sehr klein und empfindlich sind, werden sie zum Schutz in ein Kunststoffgehäuse verbaut. Derzeitige Technologie ermöglicht Schaltungen aus mehr als 200 Millionen Transistoren, die auf einem dünnen, meist einige Millimeter großen Plättchen (engl. Chip) aus Halbleiter-Material aufgebracht werden. Heutzutage werden die Begriffe (Mikro-)Chip und Integrierter Schaltkreis meist synonym verwendet.

Quelle: Elektrotechnik Wöltjen