Das Wettbewerbsportal des Projektträger VDI/VDE IT ist nun online.
Anfang Juni startet ein neues Pilotprogramm des Wirtschaftsministeriums als wettbewerbliche Ausschreibung zur Förderung bei Investitionen von Stromeffizienzmaßnahmen. „STEP up!“ („STromEffizienzPotentiale nutzen“) soll „Effizenzpotentiale des Marktes aktivieren“ und Anreize schaffen in Technologien zur Stromeinsparung zu investieren. Der Wettbewerb ist Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE).
NAPE
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 den Primärenergieverbrauch um 20 Prozent zu senken und bis 2050 zu halbieren. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz bildet dabei das zentrale Steuerungselement. Es umfasst Förderungen, Verpflichtungen, Wettbewerbe und Beratungsprogramme, die im sogenannten NAPE-Meter dargestellt werden.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf drei Kernziele:
- Die Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen.
- Die Energieeffizienz als Rendite und Geschäftsmodell etablieren
- Die Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz zu erhöhen.
Pro Kilowatt
Der STEP up!-Wettbewerb ist eng an das seit einigen Jahren laufende Energieeffizienzprogramm „Pro Kilowatt“ des schweizerischen Bundesamt für Energie angelehnt. Zwischen 2010 und 2014 wurden dort bereits 212 Projekte sowie 74 Programme (mehrere Teilnehmer) erfolgreich gefördert. Bewilligt wurden durchschnittlich 81% der vorgeschlagenen Projekte sowie 51% der vorgeschlagenen Programme, resultierend in rund CHF 78,5 Mio bewilligten Fördermitteln. Nach der Planung des Ministeriums können durch die getätigten Investitionen in den ersten fünf Ausschreibungsjahren 810 GWh Strom gespart werden.
STEP up!
Antragssteller
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Unternehmen aller Branchen (inkl. Energiedienstleister & Stadtwerke). Das Programm ist bewusst akteurs- und technologieoffen sowie sektorübergreifend gestaltet worden. Anträge könne sowohl von Einzelunternehmen, als auch im Rahmen eines Sammelprojekts von mehreren Beteiligten eingereicht werden, wobei bei Letzterem ein sogenannter „Projektbündler“ die Koordination und Antragsstellung übernimmt.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen von Stromeffizienzmaßnahmen, sowohl vorgezogene Ersatzinvestitionen als auch Zusatzinvestitionen. Perspektivisch ist geplant die Förderung auf Investitionen im Wärmebereich zu erweitern. Eine Ausnahme bilden Investitionen in „energieeffiziente Beleuchtung“, die als Einzelprojekt nur gefördert werden können solange sie nicht mehr als 30% der Gesamteinsparung bewirken. Im Rahmen eines Sammelprojektes sind sie gänzlich förderunfähig.
Die Projektlaufzeit, in der die geplanten Investitionen realisiert werden, muss zwischen zwei und drei Jahren betragen.
Förderverfahren.
Ab Juni 2016 könne beim Projektträger VDI/VDE IT Anträge eingereicht werden. Die Anträge werden zunächst auf Plausibilität und die gesetzten Kriterien geprüft und anschließend nach aufsteigendem Kosten-Nutzen Grenzwert in einem Ranking erfasst. Die Unternehmen mit den größten Einsparungen je Fördermitteleinheit gewinnen und werden gefördert. In zwei Ausschreibungsrunden können jeweils in einer offenen und einer geschlossenen Ausschreibung Anträge eingereicht werden.
Die offene Ausschreibung ist für alle potentiellen Teilnehmer und in drei Kategorien gruppiert:
- Kleines Einzelprojekt: 30.000€ – 250.000€
- Großes Einzelprojekt: 250.000€ – 1.500.000€
- Sammelprojekt: 250.000€ – 1.500.000€
Die geschlossene Ausschreibung ändert sich halbjährlich und bezieht sich auf spezifische Investitionen. In der 1. Ausschreibungsrunde ab Juni 2016 wird die „Energetische Sanierung von Aufzugsanlagen“ gesondert gefördert.
Fördersumme:
Förderquote: max. 30% der Investitionsmehrkosten
Amortisationszeit: > 3 Jahre
Nutzungsdauer: > 10 Jahre
Kosten-Nutzen-Grenzwert: max. 0,10€/KWh
Als Investitionsmehrkosten zählt die Differenz zwischen der „Standardinvestition“ und der energieeffizienten Investition. Diese Differenz muss groß genug sein, dass ihre Amortisation länger als drei Jahre dauert, zudem muss die Nutzungsdauer der getätigten Investition länger als 10 Jahre betragen. Der Kosten-Nutzen Grenzwert errechnet sich durch Teilen der Fördersumme durch die voraussichtliche Ersparnis und bildet das wesentliche Kriterium, nach dem eine Auswahl erfolgt.
Im Falle eines Sammelprojekts darf der „Projektbündler“ zudem noch eine Overhead-Pauschale für das Management geltend machen, die 20% der gesamten Fördersumme beträgt.
Quellen: BMWI | BFE