Neues zu Horizon 2020

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Die EU-Kommission hat einige Aspekte des Horizon 2020 Programms angepasst. Neben Änderungen am „Grant Agreement“, also dem Fördervertrag zwischen Fördergeber und -empfänger, wurde auch das allgemeine Arbeitsprogramm erneuert, um aktuelle Entwicklungen wie z.B. die zunehmenden Migrationsbewegungen in Europa zu berücksichtigen.

Änderungen am „Grant Agreement“

Neben Änderungen formaler Natur wurden einige Bereiche aus Sicht der Förderempfänger erleichtert. Die Änderungen gelten rückwirkend für bereits abschlossene „Grant Agreements“, sofern die Förderempfänger dies wünschen und müssen nicht durch ein „Amendment“ formal ergänzt werden.

  • Innerhalb der Kostenkategorie „direkte Personalkosten“ können fortan Kosten zwischen den einzelnen Kostenpunkten transferiert werden ohne dafür das Grant Agreement formal ändern lassen zu müssen.
    Beispiel: Im Grant Agreement wurden sämtliche direkten Personalkosten als „tatsächliche Kosten“ verbucht. Zum Ende des Berichtszeitraums möchte der Förderempfänger seine Personalkosten lieber als „durchschnittliche Personalkosten“ deklarieren. Eine Anpassung des Grant Agreements ist dafür nicht mehr notwendig.
  • Die Berechnung der Personenstundenkosten für „tatsächliche Personalkosten“ kann nun auch monatlich und nicht mehr nur jahresbasiert erfolgen.
  • Die erforderlichen Dokumente bei ethischen Themen müssen nun nicht mehr vor Tätigkeitsbeginn eingereicht werden. Sie müssen allerdings immer noch beschafft und auf Anfrage einsehbar sein.
  • Im Falle von Verfahren wie Prüfungen oder Untersuchungen wurden die Prozesse in datenschutzrechtlicher Perspektive verbessert.

Hier die Änderungen im Detail.

 

Anpassung des Arbeitsprogramms

Das Budget für das KMU-Instrument wurde um mehr als 56 Millionen Euro im Jahr 2017 erhöht. Das Themengebiet Gesundheit erhält 35 Millionen Euro zusätzlich, das Gebiet Agrikultur, Forst & Bio erhält 5,38 Millionen Euro und das Gebiet Klima, Umwelt, Rohmaterialien und Ressourceneffizienz erhält 8,5 Millionen Euro mehr. Des Weiteren können Projekte im Bereich Gesundheit nun eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren veranschlagen.

Das bislang nur als Pilot optionale Programm „Open Research Data“ wird in allen zukünftigen Anträgen den Standard bilden. Statt wie bisher zu beschreiben, welche wissenschaftlichen Ergebnisse man wie veröffentlichen will, wird in Zukunft erstmal vorausgesetzt, dass sämtliche wissenschaftlichen Ergebnisse veröffentlicht werden, auch diese, welche nicht Teil von Publikationen sind. Begründet werden müssen dann die Ausnahmen. Auch wird es verpflichtend werden einen Datenmanagementplan zu erstellen, in dem detailliert beschrieben wird, welche Daten auf welche Weise öffentlich gemacht werden.

Des Weiteren werden insgesamt 11 Millionen € für fünf neue Calls mit dem Thema Migration bereitgestellt. Die EU möchte zeigen, dass sie in der Lage ist ihr Horizon Programm auch auf aktuelle Erfordernisse anpassen zu können. Zur Bewertung und Lösung der neuen Situation und Europa sollen auf diese Weise so schnell wie möglich wissenschaftliche Grundlagen geschaffen werden, auf die man sich stützen kann. Für folgende Themen wird es Auschreibungen geben:

  • Vernetzung der bereits betriebenden Forschung zum Thema Migration
  • Migration und Asylsysteme
  • Das Erstellen einer sozialen Plattform für Migrations- und Asylforschung
  • Die Erforschung der Beschäftigungsfähigkeit („employability“), Kenntnisse und Arbeitsmaktintegration von Migranten
  • Die Bedeutung von kulturellen Werten für den Umgang mit der Herausforderung der Migration

 

Quellen: EU-Kommission

 

Start? Zuschuss!

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Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie startet in diesem Jahr einen neuen Innovationswettbewerb für neugegründete Unternehmen im Bereich Digitalisierung mit dem Titel „Start? Zuschuss!“. In zwei Bewerbungsphasen werden die jeweils 10 innovativsten Geschäftsideen ein Jahr lang mit einer Förderung von bis zu 3.000 € im Monat gefördert. Die Anmeldung erfolgt über ein Online Formular auf der Seite des Ministeriums.
Die erste Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2016 um 12 Uhr.

Förderempfänger

Antragsberechtigt sind neugegründete Unternehmen aus Bayern, die im Bereich der Digitalisierung tätig sind. Die Unternehmensgründung darf dabei maximal zwei Jahre zurückliegen. Eine Parallelförderung ist grundsätzlich möglich, solange die De-Minimis Grenze von 200.000 € innerhalb von 3 Jahren nicht überschritten wird und die gleichen förderfähigen Kosten nicht doppelt gefördert werden.

Fördergegenstand

Förderquote:       max. 50%
Fördersumme:    max. 3.000 €/Monat
Laufzeit:            1 Jahr

Gefördert werden die sogenannten Anlaufkosten, also die allgemeinen Kosten, die ein neugegründetes Unternehmen in seiner Anlaufzeit generiert. Konkret fallen darunter Ausgaben für Miete, Personal, Markteinführung und Forschung & Entwicklung. Die Fördersumme wird monatlich über einen Zeitraum von einem Jahr ausgezahlt; Berechnungsgrundlage sind die gesamten prognostizierten Kosten für dieses Jahr.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums, über das man sich in zwei Bewerbungsphasen im Jahr bewerben kann. Die erste Phase geht von Mitte Mai bis Mitte Juli mit einem Förderbeginn am 1. Okotober. Die zweite Phase geht von Mitte November bis Mitte Januar des nächsten Jahres mit einem Förderbeginn am 1. April. Die eingereichten Anträge werden von einer Jury begutachten und die jeweils 10 innovativsten Geschäftsideen ausgewählt.

Die Projektskizze darf höchsten 10.000 Zeichen erfassen, es muss zudem ein Finanzplan für das kommende Jahr sowie ein Finanzplan für die kommenden fünf Jahre im PDF-Format eingereicht werden.

Quelle: Gründerland Bayern

STEP up!

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Das Wettbewerbsportal des Projektträger VDI/VDE IT ist nun online.

Anfang Juni startet ein neues Pilotprogramm des Wirtschaftsministeriums als wettbewerbliche Ausschreibung zur Förderung bei Investitionen von Stromeffizienzmaßnahmen. „STEP up!“ („STromEffizienzPotentiale nutzen“) soll „Effizenzpotentiale des Marktes aktivieren“ und Anreize schaffen in Technologien zur Stromeinsparung zu investieren. Der Wettbewerb ist Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE).

NAPE

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 den Primärenergieverbrauch um 20 Prozent zu senken und bis 2050 zu halbieren. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz bildet dabei das zentrale Steuerungselement. Es umfasst Förderungen, Verpflichtungen, Wettbewerbe und Beratungsprogramme, die im sogenannten NAPE-Meter dargestellt werden.

Die Maßnahmen konzentrieren sich auf drei Kernziele:

  1. Die Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen.
  2. Die Energieeffizienz als Rendite und Geschäftsmodell etablieren
  3. Die Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz zu erhöhen.

Pro Kilowatt

Der STEP up!-Wettbewerb ist eng an das seit einigen Jahren laufende Energieeffizienzprogramm „Pro Kilowatt“ des schweizerischen Bundesamt für Energie angelehnt. Zwischen 2010 und 2014 wurden dort bereits 212 Projekte sowie 74 Programme (mehrere Teilnehmer) erfolgreich gefördert. Bewilligt wurden durchschnittlich 81% der vorgeschlagenen Projekte sowie 51% der vorgeschlagenen Programme, resultierend in rund CHF 78,5 Mio bewilligten Fördermitteln. Nach der Planung des Ministeriums können durch die getätigten Investitionen in den ersten fünf Ausschreibungsjahren 810 GWh Strom gespart werden.

STEP up!

Antragssteller

Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Unternehmen aller Branchen (inkl. Energiedienstleister & Stadtwerke). Das Programm ist bewusst akteurs- und technologieoffen sowie sektorübergreifend gestaltet worden. Anträge könne sowohl von Einzelunternehmen, als auch im Rahmen eines Sammelprojekts von mehreren Beteiligten eingereicht werden, wobei bei Letzterem ein sogenannter „Projektbündler“ die Koordination und Antragsstellung übernimmt.

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen von Stromeffizienzmaßnahmen, sowohl vorgezogene Ersatzinvestitionen als auch Zusatzinvestitionen. Perspektivisch ist geplant die Förderung auf Investitionen im Wärmebereich zu erweitern. Eine Ausnahme bilden Investitionen in „energieeffiziente Beleuchtung“, die als Einzelprojekt nur gefördert werden können solange sie nicht mehr als 30% der Gesamteinsparung bewirken. Im Rahmen eines Sammelprojektes sind sie gänzlich förderunfähig.
Die Projektlaufzeit, in der die geplanten Investitionen realisiert werden, muss zwischen zwei und drei Jahren betragen.

Förderverfahren.

Ab Juni 2016 könne beim Projektträger VDI/VDE IT Anträge eingereicht werden. Die Anträge werden zunächst auf Plausibilität und die gesetzten Kriterien geprüft und anschließend nach aufsteigendem Kosten-Nutzen Grenzwert in einem Ranking erfasst. Die Unternehmen mit den größten Einsparungen je Fördermitteleinheit gewinnen und werden gefördert. In zwei Ausschreibungsrunden können jeweils in einer offenen und einer geschlossenen Ausschreibung Anträge eingereicht werden.

Die offene Ausschreibung ist für alle potentiellen Teilnehmer und in drei Kategorien gruppiert:

  1. Kleines Einzelprojekt: 30.000€ – 250.000€
  2. Großes Einzelprojekt: 250.000€ – 1.500.000€
  3. Sammelprojekt: 250.000€ – 1.500.000€

Die geschlossene Ausschreibung ändert sich halbjährlich und bezieht sich auf spezifische Investitionen. In der 1. Ausschreibungsrunde ab Juni 2016 wird die „Energetische Sanierung von Aufzugsanlagen“ gesondert gefördert.

Fördersumme:

Förderquote:                             max. 30% der Investitionsmehrkosten
Amortisationszeit:                    > 3 Jahre
Nutzungsdauer:                        > 10 Jahre
Kosten-Nutzen-Grenzwert:    max. 0,10€/KWh

Als Investitionsmehrkosten zählt die Differenz zwischen der „Standardinvestition“ und der energieeffizienten Investition. Diese Differenz muss groß genug sein, dass ihre Amortisation länger als drei Jahre dauert, zudem muss die Nutzungsdauer der getätigten Investition länger als 10 Jahre betragen. Der Kosten-Nutzen Grenzwert errechnet sich durch Teilen der Fördersumme durch die voraussichtliche Ersparnis und bildet das wesentliche Kriterium, nach dem eine Auswahl erfolgt.

Im Falle eines Sammelprojekts darf der „Projektbündler“ zudem noch eine Overhead-Pauschale für das Management geltend machen, die 20% der gesamten Fördersumme beträgt.

Quellen: BMWI | BFE

Leitmarktwettbewerbe NRW | LifeSciences

Leitmarktwettbewerb NRW - LifeSciences | Fördermittel | Innovationsmanager Deutschland

Als Teil der Leitmarktwettbewerbe NRW können im Bereich LifeSciences bis zum 21. Juni 2016 Vorhaben eingereicht werden. Die Auswahlrunde findet im September 2016 statt und möglicher Förderbeginn ist frühestens März 2017.

Die Leitmarktwettbewerbe werden mit großer Wahrscheinlichkeit und leichten Anpassungen verlängert, worüber wir hier sofort berichten werden.

1. Schwerpunkte

  • Diagnostik, Therapie und Prävention in der (bio-)medizinischen Forschung und Versorgung
    Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, Krebs, Diabetes und Demenz als Krankheiten mit hoher Komplexität und vielfältigen Entstehungfaktoren, die große gesellschaftliche Schäden verursachen. Anwendungsorientierte Forschung.
  • Forschungsintensive Medizintechnologien
    Medizintechnik als interdisziplinäres Feld in Wissenschaft und Wirtschaft. Individuelle Anpassungsfähigkeit medizintechnischer Systeme durch Einbeziehung von forschungsintensiven Technologien zur medizinischen Bildgebung, Big Data oder Implantaten.
  • Lebensmittelanalytik- und Sicherheit
    Moderne lebenswissenschaftliche Methoden bei der Analyse von Lebensmitteln und der Gewährleistung von Qualität- und Sicherheitsstandards. Die Nutzung von bioanalytischen Methoden und Nachweis von gentechnisch veränderten Organismus sowie der Nährstoffzusammensetzung der Nahrungs- und Futtermittel.
  • Integration von Medizintechnologien in System- und Versorgungslösungen
    Vernetzung von Medizin, Technik und Versorugung. Sektorübergreifende Lösungen unter Einsatz von IT-Schnittstellen und die Überführung von wissenschaftlichen Ergebnissen unter Berücksichtigung der Umsetzungs- und Verbreitungsperspektive.
  • Erhalt und Verbesserung der Lebensqualität und der sozialen Teilhabe
    „Gesundes Leben“. Entwicklung neuartiger Produkte und Dienstleistungen zur Förderung der Gesundheit, Vermeidung von Pflegebedarfen sowie Entwickung technischer Unterstützungssysteme zur Verbesserung von Präventionsmaßnahmen.

2. Besondere Bewertungskriterien

  • Nutzen für Patientinnen und Patienten und Gesellschaft
    Qualitative Verbesserung der Gesundheitsversorgung für den Einzelnen und die Gesellschaft. Beitrag zu gesellschaftlichen Herausforderungen.
  • Exzellenz der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten unter Berücksichtigung eines transdisziplinären Ansatzes
    Intergrierender Ansatz bei Forschung und Entwicklng. Kooperation über die gesamte Wertschöpfungskette und transdisziplinäre Komponenten. Potential zum Transfer entlang der Wertschöpfungskette.
  • Erschließung bzw. Nutzung „neuer Wertschöpfungsketten“ im Sinne einer „Smart Specialisation“
    Querschnittscharakter und Anwendungspotential von Lebenswissenschaften. Systemische Lösungen zur Überwindung von Innovationsbarrieren. Ewartete Auswirkungen auf die Bildung.

Quelle: Leitmarktagentur NRW

Leitmarktwettbewerbe NRW | IKT

Leitmarktwettbewerb NRW - IKT | Fördermittel | Innovationsmanager Deutschland

Als Teil der Leitmarktwettbewerbe NRW können in Bereich IKT bis zum 30. Juni 2016 Vorhaben eingereicht werden. Die Auswahlrunde findet im Oktober 2016 statt und möglicher Förderbeginn ist frühestens April 2017.

Die Leitmarktwettbewerbe werden mit großer Wahrscheinlichkeit und leichten Anpassungen verlängert, worüber wir hier sofort berichten werden.

1. Schwerpunkte

Die IKT-Branche gehört zu den stärksten Leitmärkten in NRW. Insbesondere der Übergang zur Industrie 4.0 erfordert umfassende IKT-Kompetenzen, um NRW als Industriestandort zu erhalten. So gut wie keine Unternehmung kommt ganz ohne IKT-Maßnahmen aus und die Digitalisierung der Wirtschaft nimmt stetig zu. Um diesen Trend gerecht zu werden konzentriert sich der Leitmarktwettbewerb auf folgende vier Themenbereiche:

  • IKT für Cyber Physical Systems (CPS)
    CPS bezeichnet das Zusammenspiel von informatischen und mechanischen Teilen, welche die digitale und die physische Welt miteinander verschmelzen. Insbesondere die Mensch-Technik-Interaktion steht hierbei im Vordergrund.
  • Digitale Transformation: IKT als Enabler für die Industrie 4.0
    Intelligente IKT soll eine neue Stufe der Organisation und Steuerung von Wertschöpfungsprozessen ermöglichen. Die Zukunftsversion einer „Smart Factory“ gesteuert durch effiziente und dynamische Steuerungsprozesse steht hierbei im Vordergrund
  • IKT – Zentraler Baustein zukunftsfähiger Mobilität
    Von Fahrerassistenzsystemen bis hin zu digitalen Verkehrssystemen ermöglicht die Einbindung von IKT in moderne Mobilitätskonzepte eine Vielzahl von Verbesserungen. insbesondere die Etablierung von flexiblen Mobilitätsketten und Netzwerken steht hierbei im Vordergrund.
  • IT-Sicherheit für die Wirtschaft: Schutz und Sicherheit einer vernetzten Welt
    Die Neugestaltung von Wertschöpfungsketten und die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft, schaffen nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch neue Herausforderungen. Eine umfassende „Cyber Physical Security“ steht hierbei im Vordergrund.

2. Besondere Bewertungskriterien

  • Qualität der Wertschöpfungskette
    Einbindung von Partnern von Forschung bis zur Anwendung unter Beachtung branchenübergreifender Auswirkungen. Insbesondere die Einbindung von KMUs.
  • Kooperations und Vernetzungspotential
    Breites Netzwerk von Unternehmen und F&E-Einrichtung zur Gewährleistung von Durchschlagskraft und Sichtbarkeit der IKT-Wirtschaft.
  • Nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit
    Etablierung von NRW als Standort für eine national und international wettbewerbsfähige und leistungsstarke IKT-Wirtschaft.

Quelle: Leitmarktagentur NRW

Leitmarktwettbewerbe NRW

Im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), hat das Land NRW seine Förderschwerpunkte als Leitmärkte ausgewählt und stellt per Wettbewerbsverfahren Fördermittel für besonders innovative und zukunftsträchtige Vorhaben zur Verfügung. Die Idee der Leitmärkte sieht vor, dass sich jede Region auf die für sie zentralen und zukunftsfähigen Branchen konzentriert, um langfristig wettbewerbsfähig aufgestellt zu sein.

Die ersten zwei Runden der Leitmarktwettbewerbe sind bereits Ende Juni diesen Jahres abgeschlossen, da jedoch davon ausgegangen werden kann, dass dieses Programm verlängert wird, werden im Folgenden die Grundlagen des Wettbewerbs vorgestellt.

1. Leitmärkte

In NRW werden Wettbewerbe in folgenden acht Leitmärkten durchgeführt:

  • Medien- und Kreativwirtschaft
  • Energie- und Umweltwirtschaft
  • Neue Werkstoffe
  • Gesundheit
  • Anlagen- und Maschinenbau/ Produktionstechnik
  • Mobilität und Logistik
  • Life Science
  • Informations- und Kommunikationswirtschaft (IKT)

2. Teilnahme

Die Einreichungsfrist variiert von Leitmarkt zu Leitmarkt, die Bewertungsphase nimmt jedoch in allen Bereichen etwa 8 Wochen in Anspruch. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größeklassen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kulturelle Einrichtungen. KMU´s u/o Verbundvorhaben werden vorrangig gefördert.

Für eine Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Entwicklung muss mittel- bis langfristig marktorientiert erfolgen
  • Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein.
  • Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend verwertet werden.
  • Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.

Zudem sollten sich Antragssteller auf das Operationale Programm NRWs für die EFRE Förderung, sowie NRW-Innovationsstrategie beziehen.

3. Bewertungsverfahren

Das Bewertungsverfahren erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems mit zehn Kriterien. Die genaue Einteilung variiert auch hier von Leitmarkt zu Leitmarkt. Nachfolgend das Beispiel IKT:

  1. Beitrag zur NRW-Innovationsstrategie – Entwicklung Leitmarkt (10%)
  2. Beitrag zur NRW-Innovationsstrategie – Gesellschaftliche Herausforderungen (10%)
  3. Innovationsgehalt (15%)
  4. Wirtschaftliches Anwendungspotential (15%)
  5. Wissens- und Technologietransfer (10%)
  6. Qualität der Wertschöpfungskette (10%)
  7. Kooperations- und Vernetzungspotential (10%)
  8. Nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit (10%)
  9. Nachhaltige Entwicklung (5%)
  10. Gleichstellung von Frauen und Männern und Beitrag zur Nichtdiskriminierung einzelner Gruppen (5%)

Die Bewertung erfolgt durch ein unabhängiges Gutachtergremium.

4. Förderquote

Der finanzielle Zuschuss beträgt für Unternehmen mit

  • 1 bis 9 Mitarbeiter und einer Umsatz- u/o Bilanzsumme bis 2 Mio. € → bis zu 80 %
  • 10 bis 49 Mitarbeiter und einer Umsatz- u/o Bilanzsumme bis 10 Mio. € → bis zu 70 %
  • mit mehr als 49 Mitarbeiter → bis zu 50 %

Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, welche das Projekt im nicht wirtschaftlichen Bereich durchführen, beträgt der finanzielle Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben des einzelnen Projektes.

Diese Förderquoten gelten mit folgender Einschränkung:

Die Höchstsätze gelten lediglich für die Fälle, bei denen der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen bzw. die Richtlinien des Landes NRW diese oder sogar höhere Sätze zulassen. Sollten Unionsrahmen oder NRW-Richtlinien aufgrund der speziellen Art des Vorhabens nur niedrigere Fördersätze erlauben, so sind diese als Höchstgrenzen anzusetzen.

Quelle: Leitmarktargentur.NRW

Interaktive Körpernahe Medizintechnik

Interaktive körpernahe Medizintechnik | Fördermittel | Innovationsmanager Deutschland

Das Förderprogramm Interaktive Körpernahe Medizintechnik ist eine Bundesförderung für Verbundprojekte im Bereich Medizintechnik, für das bis zum 6. April 2016 Anträge eigereicht werden können. Das Programm richtet sich an Konsortien von mindestens drei Teilnehmern, bestehend aus KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und mit Einschränkungen auch Großunternehmen. Die Verbundsteilnehmer können sich bei einer Projektlaufzeit von einem bis drei Jahren zuwendungsfähige projektbezogene Kosten bezuschussen lassen. Die maximale Förderquote, je nach anwendungsnähe, liegt bei 50% für Unternehmen sowie 100% für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zudem gibt es eine zusätzliche 20 %ige Projektpauschale für Hochschulen.

Als Teil des Forschungsansatzes „Mensch-Technik-Interaktion“, das wiederum Teil der Foschungsagenda „Das Alter hat Zukunft“ sowie der Demografiestrategie „Jedes Alter zählt“ fokussiert sich das Programm auf die drei Kernbereiche „intelligente Mobilität“, „digitale Gesellschaft“ und „gesundes Leben“. Projektträger ist der VDI. Gefördert werden medizintechnische Systeme, die entweder unmittelbar oder zumindest nah am Körper getragen und eingesetzt werden, um den Komfort und die Lebensqualität ihrer Nutzer zu verbessern.“

Förderfähig ist demnach ein technisches System, das folgende Punkte erfüllen kann:

  • unmittelbar oder nah am Körper getragen
  • direkte Interaktion mit dem Nutzer
  • Effektivität hängt wesentlich von Interaktion ab
  • medizinisch-diagnostische, -therapeutische, -nachsorgende oder -rehabilitative Anwendung

Allgemein sollte die Innovation in zumindest einem Aspekt deutlich über den Stand der Technik hinausgehen und einen erheblichen Mehrwert für Patienten oder Mediziner herstellen. Antragsberechtigt sind Verbünde von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn „die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt.“

Die Antragsstellung umfasst eine 20-seitige Projektskizze, die auf der Website des VDI eingereicht werden kann.

Zusammenfassung:

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF)
Projekträger: Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
Förderempfänger: Verbundprojekte mit mindestens 3 Teilnehmern
Teilnehmer: Unternehmen (auch KMU), Hochschulen, F&E Einrichtungen
Laufzeit: 1-3 Jahre; Projektstart Q1 2017
Förderquote: bis zu 50% für Unternehmen; bis zu 100% für Hochschulen & Forschungseinrichtungen
Bewertungsphase: 3-4 Monate
Einreichungsfrist: 06.04.2016

Quelle: Medizintechnologie.de

KMU-Instrument 2016/17

Mit dem Start ins neue Jahr endet das EU-Arbeitsprogramm 2014/15 für das Horizon 2020 Förderprogramm. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen im neuen Arbeitsprogramm 2016/17 für das KMU-Instrument. Am Schluss werden die bisherigen Ergebnisse für die größten europäischen Länder in den Schlüsselindustrien IKT, Gesundheit und Energie verglichen.

Stichtage

Vorab zur Warnung und Erinnerung der Hinweis, dass sich die Stichtage zur Einreichung der Anträge verändert haben. Nach wie vor gibt es vier Stichtage im Jahr, jedoch wurden die Daten vorverlegt. Des Weiteren gibt es für Phase 1 und Phase 2 nun unterschiedliche Stichtage.

Tabelle Stichtage

Fördersummen

Die gesamte Fördersumme für das KMU-Instrument beläuft sich auf 353,4 Mio€ für 2016 sowie 386,26 Mio€ für 2017. Zum Vergleich: 2015 betrugt das gesamte Budget noch 259,87 Mio€, das Budget wird also um ganze 36% ansteigen. Gute Nachrichten, denn da sich an den Fördersummen für einzelne Projekte nichts ändert, steigt somit die Anzahl der förderbaren Projekte insgesamt. Die Chance einen Antrag in den nächsten zwei Jahren durchzubringen steigt somit zunächst.

Tabelle Fördersumme

Themen

Die Mehrheit der Themen bleibt unverändert und die Fördersumme sowie die Anzahl der voraussichtlich geförderten Projekte steigen proportional zur gesamten Fördersumme. Das einzige Thema, an dem größere Änderungen vorgenommen werden, ist das Thema Gesundheit, das sich in zwei Unterthemen aufteilt und dessen Budget im Vergleich zu 2015 als einziges weitestgehend konstant bleibt. Eine überproportionale Erhöhung des Budgets gibt es für die Themenbereiche Biotechnologie, Blue Oceans (vorher Blue Growth) und Sicherheit, für die die Budgets verdoppelt, im Falle der Biotechnologie sogar verdreifacht werden. Sie gehören dennoch weiterhin zu den kleineren, spezialisierteren Themengebieten.

Für die Schlüsselthemen IKT & Energie gibt es im Arbeitsprogramm nur wenige Änderungen. Die Anforderungen bleiben weitestgehend gleich, nur die Fördersummen steigen proportional zur Gesamtsumme. Anders ist dies im Bereich Gesundheit, was im Folgenden erläutert werden soll.

Schlüsselthema Gesundheit

Das Thema Gesundheit wird im Arbeitsprogramm 2016/17 von zwei Calls abgedeckt. SMEInst-05-2016-2017 & SMEInst-06-2016-2017.

Ersterer fördert Zelltechnologien in medizinischen Anwendungen sowie das Thema aus den letzten Jahren, die klinische Validierung von Biomarkern, das bis Anfang 2017 langsam auslaufen soll. Laut Informationen der NKS-KMU werden für das Thema Biomarker nur Phase-2 Anträge zum 18.01.2017 angenommen unter der Voraussetzung, dass ein abgeschossenes Phase-1-Projekt für den Call PHC-12-2014/15 nachgewiesen werden kann.

Anträge zum Thema Zelltechnologien können wie gewohnt jederzeit eingereicht werden. Unter das Theme Zelltechnologien fallen Zellherstellung (Kulturen, Multiplikation, Aufskalierung und Automatisierung), Aufbewahrung, Banking und Transport, Identifizierung, Zellsortierung und Lieferung, Bilderfassung, Beobachtung, Prozess- und Qualitätskontrolle, Gentechnik und Genbearbeitung sowie Produktion von therapeutischen Biomolekülen. Zu den medizinischen Anwendungsfeldern gehören Diagnostik und Biosensoren, Zell und Gentherapie, Gewebezüchtung, bio-artifizielle Organe, Hämatologie, Immuntherapie, Impfstoff und Antikörperproduktion, prädiktive Toxikologie, synthetische Biologie sowie Modellierung und Entwicklung von Krankheitsverläufen.
Für diesen Call stellt die EU 35 Mio€ 2016 sowie 45 Mio€ 2017 zur Verfügung. Bei forschungsintensiven Projekten beträgt die Förderquote nach wie vor 100%.

Der zweite Call behandelt die beschleunigte Markteinführung von IKT Lösungen im Bereich Gesundheit, Wohlbefinden und „gutes Altern“. Der Fokus liegt auf sogenannten „eHealth“ Projekten, die Lösungen sowohl für Konsumenten als auch für Gesundheitsinstitutionen bieten, basierend auf moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und mit dem Ziel Pflege und Behandlung nachhaltig zu verbessern. Besonders interessant ist hier der Bereich der Telemedizin, also die Behandlung und Diagnose bei Überwindung einer räumlichen oder zeitlichen Distanz, was u.a. die Pflege zuhause umfassend erleichtern könnte.
Die EU stellt für diesen Call 18 Mio € 2016 sowie 12,5 Mio € 2017 zur Verfügung.

Geförderte Projekte

Nun ein Rückblick auf bereits geförderte Projekte im Rahmen des KMU-Instruments in den Schlüsselbereichen Energie, Gesundheit und IKT. Auffällig ist, dass besonders viele Anträge aus Italien und Spanien gefördert werden. Man kann jedoch nicht von einer Bevorzugung sprechen, da die gefördeten Anträge in etwa proportional zu den eingereichten Anträgen sind; aus Italien und Spanien kamen nämlich auch die meisten Einreichungen. Demgegenüber steht, dass vor allem in Phase 2 Anträge aus den wirtschaftlich stärkeren Ländern wie Deutschland und Großbritannien gefördert wurden, obwohl aus diesen Ländern weniger Anträge eingreicht wurden. Zudem lassen sich einige Schwerpunkte bei den Ländern feststellen. Während Deutschland zum Beispiel stärker auf den Gesundheitssektor konzentriert ist, sind Italien und Spanien besonders häufig im Energiesektor vertreten. Frankeich und Großbritannien haben besonders viele IKT-Projekte.

Geförderte Projekte

Quellen: EU Participant Portal | NKS-KMU

Förderung Niedrigschwellige Innovationen in NDS

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Die NBank, als Innovations- und Förderbank des Landes Niedersachsen, stellt zur Zeit eine Förderung von KMU und Handwerk für niedrigschwellige Innovationen bereit. Als Teil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden anwendungsnahe, niedrigschwellige Entwicklungen mit einem Zuschuss bis zu 35% und maximal 100.000€ gefördert. Ziel der geförderten Maßnahmen sind Einzelvorhaben zur Verbesserung von Produkten, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablaufs- und Organisationsformen sein.

Konkret förderfähig sind eigene Entwicklungsarbeiten bei der Skalierung oder Anpassung bestehender Produkte und Fertigungsverfahren, die Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie anteilige Ausgaben für die Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerblichen Schutzrechten. Desweiteren auch Maßnahmen zur Markteinführung.

Zuschussfähige Kosten sind Personalausgaben, Fremdausgaben, anteilige Investitionsausgaben und sonstige Sachausgaben. Ausgaben für Fremdleistungen und Innovationsausgaben dürfen jeweils nicht über 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ausmachen. Maßnahmen zur Markteinführung können mit maximal 50.000 € berücksichtigt werden. Eine Doppelförderung mit Mitteln aus anderen öffentlichen Föderhilfen ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

  • Das Einzelvorhaben muss in Niedersachsen durchgeführt werden und das durchführende Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben.
  • Das Unternehmen darf keine derselben Richtlinie folgenden Förderprogramme durchführen.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
  • Das Vorhaben muss ich in einem der folgenden Bereiche bewegen (RIS3-Strategie)
    • Mobilitätswirtschaft
    • Gesundheits- und Sozialwirtschaft
    • Energiewirtschaft
    • Land- und Ernährungswirtschaft
    • Digitale- und Kreativwirtschaft
    • Neue Materialien und Produktionstechnik
    • Maritime Wirtschaft
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Registrierung und Anmeldung des Förderantrags erfolgt online, im Kundenportal der NBank. Alle benötigten Dokumente und Antragsformulare müssen zusätzlich im Original eingesendet werden. Für Unternehmen, die mit der Erstellung von Förderanträgen nicht vertraut sind, sollte die Einbindung von Fördermittelexperten in Betracht gezogen werden. Ausgaben für Beratungsleistungen können als Fremdausgaben bezuschusst werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der NBank.

Auswertung KMU-Instrument – Juni 2015 (Phase 1)

Das EU-Förderprogramm Horizon 2020 läuft bereits im 2. Jahr als Nachfolger des Forschungsrahmenprogramms. Für innovative KMU’s aus ganz Europa ist vor allem das KMU-Instrument interessant, mit dem sich kleine und mittlere Unternehmen ihre letzte Entwicklungsphase fördern lassen können. Wie das Programm genau funktioniert haben wir ja bereits ausführlich im ersten Artikel zum Thema erklärt.

Für den Stichtag zum 17. Juni 2015 hat die EU wieder neu Statistiken veröffentlicht.

Insgesamt wurden 2029 Anträge für Phase 1 eingereicht, was verglichen mit den Zahlen für letztes Jahr (2602) eine deutliche Verminderung darstellt. Es scheint sich also zu rumzusprechen, dass ein Antrag im Horzion-Programm sorgsame Vorbereitung bedarf und man nicht einfach auf die Schnelle ein paar Fördergelder abgreifen kann. Trotzdem schafften es aber wieder nur 342 Anträge über die Bewertungsschwelle, wobei die Schwellenquote im Vergleich zum letzten Jahr immerhin von 12% auf 17% gestiegen ist.

Über die Schwelle zu gelangen, bedeutet allerdings noch lange nicht gefördert zu werden. Von den 342 qualifizierten Anträgen, wurden diesmal lediglich 37%, also 128 Förderungen bewilligt. Im letzten Jahr waren es noch 55% (175 Förderungen). Sowohl die Anzahl der eingereichten Anträge, als auch die Anzahl der letztendich geförderten Projekte scheint stark zu schwanken. Im März diesen Jahres wurden lediglich 1569 Anträge eingereicht, von denen 161 Anträge bewilligt wurden. Natürlich hängt eine Förderung letztendlich von der Qualität des Antrags ab, doch es stellt sich die Frage, ob es sich lohnt einen bestimmten Stichtag anzupeilen, um die Chance gefördert zu werden, zu erhöhen.

Fazit

Gerade im Themenfeld IKT und Energie sollte man sich als Unternehmen die Frage stellen, ob sich der relativ große Aufwand für die Antragsstellung lohnt. Insgesamt sollte die Idee sehr innovativ sein und weit über den Stand der Technik hinaus gehen. Auch in diesem Jahr scheiterte der Großteil der Unternehmen schon an der 13 Punkte-Schwelle für die grundsätzliche Förderfähigkeit. Die Vermutung, dass viele Unternehmen eher auf gut Glück einen Antrag stellen scheint nachwievor plausibel, und so könnte ein sehr gut vorbereiteter Antrag könnte die Mühe durchaus wert sein. Es empfiehlt sich daher im Vorfeld die Einbeziehung externe Fördermittelexperten – dies spart viel Zeit und Geld.

Quellen: Executive Agency for SMEs / Nationale Kontaktstelle des BMWi