STEP up!

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Das Wettbewerbsportal des Projektträger VDI/VDE IT ist nun online.

Anfang Juni startet ein neues Pilotprogramm des Wirtschaftsministeriums als wettbewerbliche Ausschreibung zur Förderung bei Investitionen von Stromeffizienzmaßnahmen. „STEP up!“ („STromEffizienzPotentiale nutzen“) soll „Effizenzpotentiale des Marktes aktivieren“ und Anreize schaffen in Technologien zur Stromeinsparung zu investieren. Der Wettbewerb ist Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE).

NAPE

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 den Primärenergieverbrauch um 20 Prozent zu senken und bis 2050 zu halbieren. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz bildet dabei das zentrale Steuerungselement. Es umfasst Förderungen, Verpflichtungen, Wettbewerbe und Beratungsprogramme, die im sogenannten NAPE-Meter dargestellt werden.

Die Maßnahmen konzentrieren sich auf drei Kernziele:

  1. Die Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen.
  2. Die Energieeffizienz als Rendite und Geschäftsmodell etablieren
  3. Die Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz zu erhöhen.

Pro Kilowatt

Der STEP up!-Wettbewerb ist eng an das seit einigen Jahren laufende Energieeffizienzprogramm „Pro Kilowatt“ des schweizerischen Bundesamt für Energie angelehnt. Zwischen 2010 und 2014 wurden dort bereits 212 Projekte sowie 74 Programme (mehrere Teilnehmer) erfolgreich gefördert. Bewilligt wurden durchschnittlich 81% der vorgeschlagenen Projekte sowie 51% der vorgeschlagenen Programme, resultierend in rund CHF 78,5 Mio bewilligten Fördermitteln. Nach der Planung des Ministeriums können durch die getätigten Investitionen in den ersten fünf Ausschreibungsjahren 810 GWh Strom gespart werden.

STEP up!

Antragssteller

Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Unternehmen aller Branchen (inkl. Energiedienstleister & Stadtwerke). Das Programm ist bewusst akteurs- und technologieoffen sowie sektorübergreifend gestaltet worden. Anträge könne sowohl von Einzelunternehmen, als auch im Rahmen eines Sammelprojekts von mehreren Beteiligten eingereicht werden, wobei bei Letzterem ein sogenannter „Projektbündler“ die Koordination und Antragsstellung übernimmt.

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen von Stromeffizienzmaßnahmen, sowohl vorgezogene Ersatzinvestitionen als auch Zusatzinvestitionen. Perspektivisch ist geplant die Förderung auf Investitionen im Wärmebereich zu erweitern. Eine Ausnahme bilden Investitionen in „energieeffiziente Beleuchtung“, die als Einzelprojekt nur gefördert werden können solange sie nicht mehr als 30% der Gesamteinsparung bewirken. Im Rahmen eines Sammelprojektes sind sie gänzlich förderunfähig.
Die Projektlaufzeit, in der die geplanten Investitionen realisiert werden, muss zwischen zwei und drei Jahren betragen.

Förderverfahren.

Ab Juni 2016 könne beim Projektträger VDI/VDE IT Anträge eingereicht werden. Die Anträge werden zunächst auf Plausibilität und die gesetzten Kriterien geprüft und anschließend nach aufsteigendem Kosten-Nutzen Grenzwert in einem Ranking erfasst. Die Unternehmen mit den größten Einsparungen je Fördermitteleinheit gewinnen und werden gefördert. In zwei Ausschreibungsrunden können jeweils in einer offenen und einer geschlossenen Ausschreibung Anträge eingereicht werden.

Die offene Ausschreibung ist für alle potentiellen Teilnehmer und in drei Kategorien gruppiert:

  1. Kleines Einzelprojekt: 30.000€ – 250.000€
  2. Großes Einzelprojekt: 250.000€ – 1.500.000€
  3. Sammelprojekt: 250.000€ – 1.500.000€

Die geschlossene Ausschreibung ändert sich halbjährlich und bezieht sich auf spezifische Investitionen. In der 1. Ausschreibungsrunde ab Juni 2016 wird die „Energetische Sanierung von Aufzugsanlagen“ gesondert gefördert.

Fördersumme:

Förderquote:                             max. 30% der Investitionsmehrkosten
Amortisationszeit:                    > 3 Jahre
Nutzungsdauer:                        > 10 Jahre
Kosten-Nutzen-Grenzwert:    max. 0,10€/KWh

Als Investitionsmehrkosten zählt die Differenz zwischen der „Standardinvestition“ und der energieeffizienten Investition. Diese Differenz muss groß genug sein, dass ihre Amortisation länger als drei Jahre dauert, zudem muss die Nutzungsdauer der getätigten Investition länger als 10 Jahre betragen. Der Kosten-Nutzen Grenzwert errechnet sich durch Teilen der Fördersumme durch die voraussichtliche Ersparnis und bildet das wesentliche Kriterium, nach dem eine Auswahl erfolgt.

Im Falle eines Sammelprojekts darf der „Projektbündler“ zudem noch eine Overhead-Pauschale für das Management geltend machen, die 20% der gesamten Fördersumme beträgt.

Quellen: BMWI | BFE

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand | BMWi | Fördermittel | Innovationsmanager Deutschland

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, auch kurz ZIM genannt ist ein bundesweites Förderprogramm für technologische Entwicklungsvorhaben mittelständischer Unternehmen (KMU-Definition des BMWi – hier gehts zum Schnelltest) als auch wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Das branchen- und themenoffene Programm fördert die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit dem Ziel diese Unternehmen in ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Gleich zu Beginn dieses Beitrags sei angemerkt, dass die Richtlinie zum 31. Dezember 2014 außer Kraft tritt. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass das Programm fortgesetzt wird, wenn auch möglicherweise zu schlechteren Konditionen. Darüber hinaus kann die Antragsstellung mit dem go-Inno Innovationsgutschein extern unterstütz werden.

Im gesamten Rahmenprogramm bietet ZIM folgende Fördervarianten:

  • ZIM-Einzelprojekte
    einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen
  • ZIM-Kooperationsprojekte
    FuE-Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen
  • ZIM-Kooperationsnetzwerke
    Kooperationsnetzwerke als Einheit von Netzwerkmanagement und FuE-Projekten

Parallel oder spätestens 6 Monate nach Projektende können mit dem Zusatzmodul ZIM-DL noch innovationsunterstützende Dienstleistungen und Beratungen mit bis zu 50.000 € bezuschusst werden. Bei Internationalisierung der Projektergebnisse sogar bis zu 75.000 €.

ZIM-Einzelprojekte

In dieser Variante, die auch ZIM-Solo genannt wird, werden einzelbetriebliche Entwicklungsvorhaben gefördert. Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen werden nicht berücksichtigt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der zuwendungsfähigen Kosten für das FuE-Projekt und der Größe des Unternehmens. Die maximalen zuwendungsfähigen Kosten dürfen 350.000 € nicht überschreiten. Der nicht-rückzahlbare Zuschuss wird Anteilig innerhalb der Projektzeit in einzelnen Stufen (i.d.R. pro Quartal) ausgezahlt.

Es gibt für neue und alte Bundesländer sowie kleine und mittlere Unternehmen unterschiedliche Fördersätze:

Neue Bundesländer

45% für kleine Unternehmen, wenn maximal

  • 49 Beschäftigte und
  • 10 Mio. € Jahresumsatz / Bilanzsumme

35% für mittlere Unternehmen, wenn maximal

  • 249 Beschäftigte und
  • 50 Mio. € Jahresumsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Alte Bundesländer

40% für kleine Unternehmen, wenn maximal

  • 49 Beschäftigte und
  • 10 Mio. € Jahresumsatz / Bilanzsumme

35% für mittlere Unternehmen, wenn maximal

  • 249 Beschäftigte und
  • 50 Mio. € Jahresumsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Weitere Informationen zum ZIM-Einzelprojekt

ZIM-Kooperationsprojekte

Kooperationsprojekte sind besonders dann interessant, wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Entwicklung zusammen mit einem OEM (Original Equipment Manufacturer) oder einer Hochschule durchführt. Insgesamt werden hier drei Projektformen unterschieden:

  • KU FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen
  • KF FuE-Kooperationsprojekte von mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung einschließlich technologieübergreifender Verbundprojekte von mindestens vier mittelständischen Unternehmen und zwei Forschungseinrichtungen
  • KA FuE-Projekte von Unternehmen mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner

Die Förderhöhe richtet sich hier nach der Anzahl der Partner im Gesamtprojekt mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von maximal 2 Mio. €. Jedes Teilprojekt eines Unternehmens jedoch wieder auf 350.000 € begrenzt. Alle beteiligten Unternehmen müssen auch hier den KMU-Status mit max. 249 Mitarbeitern und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43. Mio EUR Bilanzsumme erfüllen.

Weitere Informationen zum ZIM-Kooperationsprojekt

ZIM-Kooperationsnetzwerke

Die letzte Variante sind schließlich ZIM-Kooperationsnetzwerke. Hier werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und daraus resultierend die Entwicklungsprojekten des Netzwerks gefördert. Ein Netzwerk muss dabei aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen bestehen. Weitere Partner können Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände sein.

Hier die Netzwerke, die im Jahr 2014 bewilligt wurden

Diese Förderung teilt sich auf in zwei Phasen und die Höhe der Förderung ist degressiv ausgerichtet. Für das Management des Kooperationsnetzwerkes sind in Phase 1 auf die Dauer von 12 Monate maximal 150.000 € zuwendungsfähig. Hier wird die Etablierung des Netzwerks, die Erarbeitung der Netzwerkkonzeption, sowie der Entwicklung einer technologischen Roadmap unterstützt. Die Förderquote beträgt bis zu 90%.

Sofern die 12 Monate nicht voll ausgeschöpft wurden um mit Phase 2 zu beginnen, kann die Förderquote von 90% auf die Restmonate aus Phase 1 angerechnet werden. Die zuwendungsfähigen Kosten in Phase 2 sind maximal 200.000 € über einen Gesamtzeitraum von weiteren 24 Monaten (in begründeten Fällen bis zu 36 Monate). Die Förderquote beträgt in den ersten 12 Monaten 70% und anschließend 50%. Sofern weitere 12 Monate bewilligt werden, beträgt die Quote im letzten Jahr 30%.

Die Zuschüssen dienen zur Umsetzung der Netzwerkkonzeption, zur koordinierten Unterstützung der Netzwerkpartner, sowie der Umsetzung der FuE-Projekte entsprechend der technologischen Roadmap und die Vorbereitung der Markteinführung.

Weitere Informationen zum ZIM-Kooperationsnetzwerk

Fazit

Sofern das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand über 2014 hinaus verlängert wird, stärkt es auch in Zukunft die Innovationsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Bei der Antragserstellung sollte jedoch darauf geachtet werden, die Zielvorgaben des Programms weitestgehend zu erfüllen. Auch wenn Produktdienstleistungen oder Software für Einzel- oder Kooperationsprojekte mittlerweile mitgefördert werden können, so ist die Entwicklung einer Hardwarekomponente wünschenswert. Darüber hinaus sollte in der Projektskizze klar dargestellt werden, dass es innerhalb der Entwicklung lösbare technische und wirtschaftliche Risiken gibt.

go-Inno – Innovationsgutschein

Mit dem go-Inno Innovationsgutschein des BMWi ist Innovationsmanagement in vielen Fällen förderfähig. Besonders zur Durchführung von technischen Produkt- und Verfahrensinnovationen lassen sich externe Beratungsleistungen für die Umsetzung von Innovationsideen fördern. Damit unterstütz das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie insbesondere kleine Unternehmen einerseits die Minimierung von wirtschaftlichen und technischen Risiken und andererseits die optimalen Ausnutzung vorhandene Potentiale. Die Beratung erfolgt durch einen akkreditierten Partner des BMWi-Projektträgers. Der maximale Tagewerksatz für externe Beratungsleistungen beträgt 1.100 EUR.

Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse

In der ersten Leistungsstufe sind bis zu 5.500 EUR Kosten über max. 10 Beratertage mit folgenden Leistungen förderfähig:

  • Stärken-Schwächen-Analyse
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse
  • Planung des Kapazitätsbedarfs
  • Erstellung des Finanzierungsplan
  • Ermittlung von Fördermittel
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten

Leistungsstufe 2.1: Realisierungskonzept

Für die Beratung und Unterstützung zur Erstellung des Realisierungskonzeptes sind bis zu 13.750 EUR Kosten über max. 25 Beratertage mit folgenden Leistungen förderfähig:

  • Technologiebewertung
  • Ermittlung von Technologiegebern
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
  • Kooperationsanbahnung zwischen zum Technologiegeber
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme
  • Begleitung bei Gesprächen zu Banken / Venture-Capital-Gesellschaften

Leistungsstufe 2.2: Projektmanagement

Für die Beratung und Unterstützung im Projektmanagement sind bis zu 8.250 EUR Kosten über max. 15 Beratertage mit folgenden Leistungen förderfähig:

  • Kooperationsmanagement zum externen Technologiegeber
  • externes Management der Projektdurchführung
  • administrative Serviceleistungen (Projektcontrolling)
  • Bewertung der Ergebnisse des Innovationsprojektes und Schlussfolgerungen

Weitere Informationen zum go-Inno Innovationsgutschein des BMWi