Im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), hat das Land NRW seine Förderschwerpunkte als Leitmärkte ausgewählt und stellt per Wettbewerbsverfahren Fördermittel für besonders innovative und zukunftsträchtige Vorhaben zur Verfügung. Die Idee der Leitmärkte sieht vor, dass sich jede Region auf die für sie zentralen und zukunftsfähigen Branchen konzentriert, um langfristig wettbewerbsfähig aufgestellt zu sein.
Die ersten zwei Runden der Leitmarktwettbewerbe sind bereits Ende Juni diesen Jahres abgeschlossen, da jedoch davon ausgegangen werden kann, dass dieses Programm verlängert wird, werden im Folgenden die Grundlagen des Wettbewerbs vorgestellt.
1. Leitmärkte
In NRW werden Wettbewerbe in folgenden acht Leitmärkten durchgeführt:
- Medien- und Kreativwirtschaft
- Energie- und Umweltwirtschaft
- Neue Werkstoffe
- Gesundheit
- Anlagen- und Maschinenbau/ Produktionstechnik
- Mobilität und Logistik
- Life Science
- Informations- und Kommunikationswirtschaft (IKT)
2. Teilnahme
Die Einreichungsfrist variiert von Leitmarkt zu Leitmarkt, die Bewertungsphase nimmt jedoch in allen Bereichen etwa 8 Wochen in Anspruch. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größeklassen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kulturelle Einrichtungen. KMU´s u/o Verbundvorhaben werden vorrangig gefördert.
Für eine Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Entwicklung muss mittel- bis langfristig marktorientiert erfolgen
- Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
- Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein.
- Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend verwertet werden.
- Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.
Zudem sollten sich Antragssteller auf das Operationale Programm NRWs für die EFRE Förderung, sowie NRW-Innovationsstrategie beziehen.
3. Bewertungsverfahren
Das Bewertungsverfahren erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems mit zehn Kriterien. Die genaue Einteilung variiert auch hier von Leitmarkt zu Leitmarkt. Nachfolgend das Beispiel IKT:
- Beitrag zur NRW-Innovationsstrategie – Entwicklung Leitmarkt (10%)
- Beitrag zur NRW-Innovationsstrategie – Gesellschaftliche Herausforderungen (10%)
- Innovationsgehalt (15%)
- Wirtschaftliches Anwendungspotential (15%)
- Wissens- und Technologietransfer (10%)
- Qualität der Wertschöpfungskette (10%)
- Kooperations- und Vernetzungspotential (10%)
- Nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit (10%)
- Nachhaltige Entwicklung (5%)
- Gleichstellung von Frauen und Männern und Beitrag zur Nichtdiskriminierung einzelner Gruppen (5%)
Die Bewertung erfolgt durch ein unabhängiges Gutachtergremium.
4. Förderquote
Der finanzielle Zuschuss beträgt für Unternehmen mit
- 1 bis 9 Mitarbeiter und einer Umsatz- u/o Bilanzsumme bis 2 Mio. € → bis zu 80 %
- 10 bis 49 Mitarbeiter und einer Umsatz- u/o Bilanzsumme bis 10 Mio. € → bis zu 70 %
- mit mehr als 49 Mitarbeiter → bis zu 50 %
Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, welche das Projekt im nicht wirtschaftlichen Bereich durchführen, beträgt der finanzielle Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben des einzelnen Projektes.
Diese Förderquoten gelten mit folgender Einschränkung:
Die Höchstsätze gelten lediglich für die Fälle, bei denen der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen bzw. die Richtlinien des Landes NRW diese oder sogar höhere Sätze zulassen. Sollten Unionsrahmen oder NRW-Richtlinien aufgrund der speziellen Art des Vorhabens nur niedrigere Fördersätze erlauben, so sind diese als Höchstgrenzen anzusetzen.
Quelle: Leitmarktargentur.NRW