Leitmarktwettbewerbe NRW

Im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), hat das Land NRW seine Förderschwerpunkte als Leitmärkte ausgewählt und stellt per Wettbewerbsverfahren Fördermittel für besonders innovative und zukunftsträchtige Vorhaben zur Verfügung. Die Idee der Leitmärkte sieht vor, dass sich jede Region auf die für sie zentralen und zukunftsfähigen Branchen konzentriert, um langfristig wettbewerbsfähig aufgestellt zu sein.

Die ersten zwei Runden der Leitmarktwettbewerbe sind bereits Ende Juni diesen Jahres abgeschlossen, da jedoch davon ausgegangen werden kann, dass dieses Programm verlängert wird, werden im Folgenden die Grundlagen des Wettbewerbs vorgestellt.

1. Leitmärkte

In NRW werden Wettbewerbe in folgenden acht Leitmärkten durchgeführt:

  • Medien- und Kreativwirtschaft
  • Energie- und Umweltwirtschaft
  • Neue Werkstoffe
  • Gesundheit
  • Anlagen- und Maschinenbau/ Produktionstechnik
  • Mobilität und Logistik
  • Life Science
  • Informations- und Kommunikationswirtschaft (IKT)

2. Teilnahme

Die Einreichungsfrist variiert von Leitmarkt zu Leitmarkt, die Bewertungsphase nimmt jedoch in allen Bereichen etwa 8 Wochen in Anspruch. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen aller Größeklassen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kulturelle Einrichtungen. KMU´s u/o Verbundvorhaben werden vorrangig gefördert.

Für eine Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Entwicklung muss mittel- bis langfristig marktorientiert erfolgen
  • Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein.
  • Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend verwertet werden.
  • Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.

Zudem sollten sich Antragssteller auf das Operationale Programm NRWs für die EFRE Förderung, sowie NRW-Innovationsstrategie beziehen.

3. Bewertungsverfahren

Das Bewertungsverfahren erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems mit zehn Kriterien. Die genaue Einteilung variiert auch hier von Leitmarkt zu Leitmarkt. Nachfolgend das Beispiel IKT:

  1. Beitrag zur NRW-Innovationsstrategie – Entwicklung Leitmarkt (10%)
  2. Beitrag zur NRW-Innovationsstrategie – Gesellschaftliche Herausforderungen (10%)
  3. Innovationsgehalt (15%)
  4. Wirtschaftliches Anwendungspotential (15%)
  5. Wissens- und Technologietransfer (10%)
  6. Qualität der Wertschöpfungskette (10%)
  7. Kooperations- und Vernetzungspotential (10%)
  8. Nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit (10%)
  9. Nachhaltige Entwicklung (5%)
  10. Gleichstellung von Frauen und Männern und Beitrag zur Nichtdiskriminierung einzelner Gruppen (5%)

Die Bewertung erfolgt durch ein unabhängiges Gutachtergremium.

4. Förderquote

Der finanzielle Zuschuss beträgt für Unternehmen mit

  • 1 bis 9 Mitarbeiter und einer Umsatz- u/o Bilanzsumme bis 2 Mio. € → bis zu 80 %
  • 10 bis 49 Mitarbeiter und einer Umsatz- u/o Bilanzsumme bis 10 Mio. € → bis zu 70 %
  • mit mehr als 49 Mitarbeiter → bis zu 50 %

Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, welche das Projekt im nicht wirtschaftlichen Bereich durchführen, beträgt der finanzielle Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben des einzelnen Projektes.

Diese Förderquoten gelten mit folgender Einschränkung:

Die Höchstsätze gelten lediglich für die Fälle, bei denen der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen bzw. die Richtlinien des Landes NRW diese oder sogar höhere Sätze zulassen. Sollten Unionsrahmen oder NRW-Richtlinien aufgrund der speziellen Art des Vorhabens nur niedrigere Fördersätze erlauben, so sind diese als Höchstgrenzen anzusetzen.

Quelle: Leitmarktargentur.NRW

Förderung Niedrigschwellige Innovationen in NDS

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Die NBank, als Innovations- und Förderbank des Landes Niedersachsen, stellt zur Zeit eine Förderung von KMU und Handwerk für niedrigschwellige Innovationen bereit. Als Teil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden anwendungsnahe, niedrigschwellige Entwicklungen mit einem Zuschuss bis zu 35% und maximal 100.000€ gefördert. Ziel der geförderten Maßnahmen sind Einzelvorhaben zur Verbesserung von Produkten, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablaufs- und Organisationsformen sein.

Konkret förderfähig sind eigene Entwicklungsarbeiten bei der Skalierung oder Anpassung bestehender Produkte und Fertigungsverfahren, die Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie anteilige Ausgaben für die Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerblichen Schutzrechten. Desweiteren auch Maßnahmen zur Markteinführung.

Zuschussfähige Kosten sind Personalausgaben, Fremdausgaben, anteilige Investitionsausgaben und sonstige Sachausgaben. Ausgaben für Fremdleistungen und Innovationsausgaben dürfen jeweils nicht über 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ausmachen. Maßnahmen zur Markteinführung können mit maximal 50.000 € berücksichtigt werden. Eine Doppelförderung mit Mitteln aus anderen öffentlichen Föderhilfen ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

  • Das Einzelvorhaben muss in Niedersachsen durchgeführt werden und das durchführende Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben.
  • Das Unternehmen darf keine derselben Richtlinie folgenden Förderprogramme durchführen.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
  • Das Vorhaben muss ich in einem der folgenden Bereiche bewegen (RIS3-Strategie)
    • Mobilitätswirtschaft
    • Gesundheits- und Sozialwirtschaft
    • Energiewirtschaft
    • Land- und Ernährungswirtschaft
    • Digitale- und Kreativwirtschaft
    • Neue Materialien und Produktionstechnik
    • Maritime Wirtschaft
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Registrierung und Anmeldung des Förderantrags erfolgt online, im Kundenportal der NBank. Alle benötigten Dokumente und Antragsformulare müssen zusätzlich im Original eingesendet werden. Für Unternehmen, die mit der Erstellung von Förderanträgen nicht vertraut sind, sollte die Einbindung von Fördermittelexperten in Betracht gezogen werden. Ausgaben für Beratungsleistungen können als Fremdausgaben bezuschusst werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der NBank.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein wichtiges EU-Strukturprogramm zur Unterstützung von Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen. Ziel ist es den Aufholprozess dieser Regionen zu unterstützen und eine EU-weite Angleichung auf hohem Niveau zu erreichen. Der EFRE finanziert vor allem Investitionen zur Stärkung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen und auch Maßnahmen, die der Energieeffizienz, der Forschung und technologischen Entwicklung sowie zum Schutz der Umwelt dienen.

Quelle: BMWI

Regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS3)

RIS3 steht für „Regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung“ und bezeichnet verschiedene Innovationsstrategien, die im Rahmen der EU-Strukturförderung von den Ländern und Regionen ausgearbeitet werden. Die Euorpäische Union hat im Rahmen ihrer Strategie „Europa 2020“ die Ziele eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums vorgegeben. Die lokalen Innovationsstrategien sollen dazu dienen, Mittel aus den EU-Strukturprogrammen gezielter und auf Grundlage eines Spezialisierungsprofils der jeweiligen Region einzusetzen. Ziel ist eine längerfristige und unverwechselbare Positionierung im Wettbewerb der Regionen.

Quelle: RIS3-Strategie Niedersachsen