Kleine und mittlere Unternehmen – KMU

Wichtiges Kriterium für die Beantragung und Bewilligung von Landes- , Bundes- oder EU-Förderungen ist die Größe der antragsstellenden Unternehmen, da mit deratigen Zuschüssen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Durchführung innovativer Projekte unterstützt werden sollen. Nach Definition der EU-Kommission gelten als KMU, alle Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen.

Quelle: Förderdatenbank

KMU-Instrument 2016/17

Mit dem Start ins neue Jahr endet das EU-Arbeitsprogramm 2014/15 für das Horizon 2020 Förderprogramm. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen im neuen Arbeitsprogramm 2016/17 für das KMU-Instrument. Am Schluss werden die bisherigen Ergebnisse für die größten europäischen Länder in den Schlüsselindustrien IKT, Gesundheit und Energie verglichen.

Stichtage

Vorab zur Warnung und Erinnerung der Hinweis, dass sich die Stichtage zur Einreichung der Anträge verändert haben. Nach wie vor gibt es vier Stichtage im Jahr, jedoch wurden die Daten vorverlegt. Des Weiteren gibt es für Phase 1 und Phase 2 nun unterschiedliche Stichtage.

Tabelle Stichtage

Fördersummen

Die gesamte Fördersumme für das KMU-Instrument beläuft sich auf 353,4 Mio€ für 2016 sowie 386,26 Mio€ für 2017. Zum Vergleich: 2015 betrugt das gesamte Budget noch 259,87 Mio€, das Budget wird also um ganze 36% ansteigen. Gute Nachrichten, denn da sich an den Fördersummen für einzelne Projekte nichts ändert, steigt somit die Anzahl der förderbaren Projekte insgesamt. Die Chance einen Antrag in den nächsten zwei Jahren durchzubringen steigt somit zunächst.

Tabelle Fördersumme

Themen

Die Mehrheit der Themen bleibt unverändert und die Fördersumme sowie die Anzahl der voraussichtlich geförderten Projekte steigen proportional zur gesamten Fördersumme. Das einzige Thema, an dem größere Änderungen vorgenommen werden, ist das Thema Gesundheit, das sich in zwei Unterthemen aufteilt und dessen Budget im Vergleich zu 2015 als einziges weitestgehend konstant bleibt. Eine überproportionale Erhöhung des Budgets gibt es für die Themenbereiche Biotechnologie, Blue Oceans (vorher Blue Growth) und Sicherheit, für die die Budgets verdoppelt, im Falle der Biotechnologie sogar verdreifacht werden. Sie gehören dennoch weiterhin zu den kleineren, spezialisierteren Themengebieten.

Für die Schlüsselthemen IKT & Energie gibt es im Arbeitsprogramm nur wenige Änderungen. Die Anforderungen bleiben weitestgehend gleich, nur die Fördersummen steigen proportional zur Gesamtsumme. Anders ist dies im Bereich Gesundheit, was im Folgenden erläutert werden soll.

Schlüsselthema Gesundheit

Das Thema Gesundheit wird im Arbeitsprogramm 2016/17 von zwei Calls abgedeckt. SMEInst-05-2016-2017 & SMEInst-06-2016-2017.

Ersterer fördert Zelltechnologien in medizinischen Anwendungen sowie das Thema aus den letzten Jahren, die klinische Validierung von Biomarkern, das bis Anfang 2017 langsam auslaufen soll. Laut Informationen der NKS-KMU werden für das Thema Biomarker nur Phase-2 Anträge zum 18.01.2017 angenommen unter der Voraussetzung, dass ein abgeschossenes Phase-1-Projekt für den Call PHC-12-2014/15 nachgewiesen werden kann.

Anträge zum Thema Zelltechnologien können wie gewohnt jederzeit eingereicht werden. Unter das Theme Zelltechnologien fallen Zellherstellung (Kulturen, Multiplikation, Aufskalierung und Automatisierung), Aufbewahrung, Banking und Transport, Identifizierung, Zellsortierung und Lieferung, Bilderfassung, Beobachtung, Prozess- und Qualitätskontrolle, Gentechnik und Genbearbeitung sowie Produktion von therapeutischen Biomolekülen. Zu den medizinischen Anwendungsfeldern gehören Diagnostik und Biosensoren, Zell und Gentherapie, Gewebezüchtung, bio-artifizielle Organe, Hämatologie, Immuntherapie, Impfstoff und Antikörperproduktion, prädiktive Toxikologie, synthetische Biologie sowie Modellierung und Entwicklung von Krankheitsverläufen.
Für diesen Call stellt die EU 35 Mio€ 2016 sowie 45 Mio€ 2017 zur Verfügung. Bei forschungsintensiven Projekten beträgt die Förderquote nach wie vor 100%.

Der zweite Call behandelt die beschleunigte Markteinführung von IKT Lösungen im Bereich Gesundheit, Wohlbefinden und „gutes Altern“. Der Fokus liegt auf sogenannten „eHealth“ Projekten, die Lösungen sowohl für Konsumenten als auch für Gesundheitsinstitutionen bieten, basierend auf moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und mit dem Ziel Pflege und Behandlung nachhaltig zu verbessern. Besonders interessant ist hier der Bereich der Telemedizin, also die Behandlung und Diagnose bei Überwindung einer räumlichen oder zeitlichen Distanz, was u.a. die Pflege zuhause umfassend erleichtern könnte.
Die EU stellt für diesen Call 18 Mio € 2016 sowie 12,5 Mio € 2017 zur Verfügung.

Geförderte Projekte

Nun ein Rückblick auf bereits geförderte Projekte im Rahmen des KMU-Instruments in den Schlüsselbereichen Energie, Gesundheit und IKT. Auffällig ist, dass besonders viele Anträge aus Italien und Spanien gefördert werden. Man kann jedoch nicht von einer Bevorzugung sprechen, da die gefördeten Anträge in etwa proportional zu den eingereichten Anträgen sind; aus Italien und Spanien kamen nämlich auch die meisten Einreichungen. Demgegenüber steht, dass vor allem in Phase 2 Anträge aus den wirtschaftlich stärkeren Ländern wie Deutschland und Großbritannien gefördert wurden, obwohl aus diesen Ländern weniger Anträge eingreicht wurden. Zudem lassen sich einige Schwerpunkte bei den Ländern feststellen. Während Deutschland zum Beispiel stärker auf den Gesundheitssektor konzentriert ist, sind Italien und Spanien besonders häufig im Energiesektor vertreten. Frankeich und Großbritannien haben besonders viele IKT-Projekte.

Geförderte Projekte

Quellen: EU Participant Portal | NKS-KMU

Förderung Niedrigschwellige Innovationen in NDS

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Die NBank, als Innovations- und Förderbank des Landes Niedersachsen, stellt zur Zeit eine Förderung von KMU und Handwerk für niedrigschwellige Innovationen bereit. Als Teil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden anwendungsnahe, niedrigschwellige Entwicklungen mit einem Zuschuss bis zu 35% und maximal 100.000€ gefördert. Ziel der geförderten Maßnahmen sind Einzelvorhaben zur Verbesserung von Produkten, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablaufs- und Organisationsformen sein.

Konkret förderfähig sind eigene Entwicklungsarbeiten bei der Skalierung oder Anpassung bestehender Produkte und Fertigungsverfahren, die Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie anteilige Ausgaben für die Anmeldung und Validierung von Patenten und gewerblichen Schutzrechten. Desweiteren auch Maßnahmen zur Markteinführung.

Zuschussfähige Kosten sind Personalausgaben, Fremdausgaben, anteilige Investitionsausgaben und sonstige Sachausgaben. Ausgaben für Fremdleistungen und Innovationsausgaben dürfen jeweils nicht über 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ausmachen. Maßnahmen zur Markteinführung können mit maximal 50.000 € berücksichtigt werden. Eine Doppelförderung mit Mitteln aus anderen öffentlichen Föderhilfen ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

  • Das Einzelvorhaben muss in Niedersachsen durchgeführt werden und das durchführende Unternehmen muss eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben.
  • Das Unternehmen darf keine derselben Richtlinie folgenden Förderprogramme durchführen.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
  • Das Vorhaben muss ich in einem der folgenden Bereiche bewegen (RIS3-Strategie)
    • Mobilitätswirtschaft
    • Gesundheits- und Sozialwirtschaft
    • Energiewirtschaft
    • Land- und Ernährungswirtschaft
    • Digitale- und Kreativwirtschaft
    • Neue Materialien und Produktionstechnik
    • Maritime Wirtschaft
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Registrierung und Anmeldung des Förderantrags erfolgt online, im Kundenportal der NBank. Alle benötigten Dokumente und Antragsformulare müssen zusätzlich im Original eingesendet werden. Für Unternehmen, die mit der Erstellung von Förderanträgen nicht vertraut sind, sollte die Einbindung von Fördermittelexperten in Betracht gezogen werden. Ausgaben für Beratungsleistungen können als Fremdausgaben bezuschusst werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Website der NBank.