Das bisherige ZIM-Programm haben wir auf diesem BLOG bereits vorgestellt. Die zugrunde liegende Richtlinie lief allerdings zum 31.12.2014 aus. Nach Auskunft der Projektträger EuroNorm, VDE/VDI und AiF wurden zum Ende des letzten Jahres so viele Anträge eingereicht, wie sonst in einem Jahr.
Die Sichtung und Begutachtung der Anträge zieht sich dementsprechend in die Länge. Dies betrifft im Übrigen auch die Bewilligung von beantragten go-Inno Innovationsgutscheinen des BMWi für Potentialanalysen, Realisierungskonzepte oder Projektmanagement der beratenden Dienstleister.
Budget um 30 Mio. EUR erhöht
In der neuen ZIM-Richtlinie zur Fortführung der Förderung bis Ende 2019 wurde das Budget um 30 Mio. EUR erhöht. Die betrifft insbesondere die förderfähigen Gehaltskosten, die von 80 auf 100 TEUR angehoben wurden. Insgesamt steigen die förderfähigen Gesamtkosten für Projekte einzelner Unternehmen von 350 auf 380 TEUR. Abb. 1 zeigt die neuen Fördersätze der möglichen Projektvarianten ZIM-Solo und ZIM-Koop.
Ab wann können wieder Anträge eingereicht werden?
Die Richtlinie soll wahrscheinlich im Mai in Kraft treten. Die Bekanntgabe erfolgt in Kürze im Bundesanzeiger. Die neuen Antragsformulare sollen jedoch schon im Februar von den jeweiligen Projektträgern zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: ZIM-Infoseite des BMWi