ZIM-Anträge wieder ab dem 15. Mai 2015 möglich

Das BMWi hat vor einigen Tagen bekanntgegeben, dass ab dem 15. Mai 2015 wieder ZIM-Anträge eingereicht werden können. Wer der neue Projektträger für die Antragseinreichung wird, steht noch nicht fest. Dies wird ebenfalls in Kürze bekanntgegeben. Alle aktuellen Meldungen zum Thema sowie der Entwurf der Richtlinie und weitere Antragsunterlagen finden Sie hier.

Quelle: ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand des BMWi

ZIM wird bis 2019 fortgesetzt

Das bisherige ZIM-Programm haben wir auf diesem BLOG bereits vorgestellt. Die zugrunde liegende Richtlinie lief allerdings zum 31.12.2014 aus. Nach Auskunft der Projektträger EuroNorm, VDE/VDI und AiF wurden zum Ende des letzten Jahres so viele Anträge eingereicht, wie sonst in einem Jahr.

Die Sichtung und Begutachtung der Anträge zieht sich dementsprechend in die Länge. Dies betrifft im Übrigen auch die Bewilligung von beantragten go-Inno Innovationsgutscheinen des BMWi für Potentialanalysen, Realisierungskonzepte oder Projektmanagement der beratenden Dienstleister.

Budget um 30 Mio. EUR erhöht

In der neuen ZIM-Richtlinie zur Fortführung der Förderung bis Ende 2019 wurde das Budget um 30 Mio. EUR erhöht. Die betrifft insbesondere die förderfähigen Gehaltskosten, die von 80 auf 100 TEUR angehoben wurden. Insgesamt steigen die förderfähigen Gesamtkosten für Projekte einzelner Unternehmen von 350 auf 380 TEUR. Abb. 1 zeigt die neuen Fördersätze der möglichen Projektvarianten ZIM-Solo und ZIM-Koop.

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Ab wann können wieder Anträge eingereicht werden?

Die Richtlinie soll wahrscheinlich im Mai in Kraft treten. Die Bekanntgabe erfolgt in Kürze im Bundesanzeiger. Die neuen Antragsformulare sollen jedoch schon im Februar von den jeweiligen Projektträgern zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: ZIM-Infoseite des BMWi

Auswertung Anträge KMU-Instrument

Im Beitrag KMU-Instrument sind wir schon auf das neue Förderinstrument des Horizon 2020 Rahmenprogrammes eingegangen. Aber wie wahrscheinlich ist eigentlich eine Förderung zu den jeweiligen Ausschreibungsthemen? Die EU hat hierzu jetzt Zahlen, Daten und Fakten veröffentlicht.

Auswertung erster Stichtag – Phase 1

Der Stichtag zur Bewertung der ersten Anträge für Phase 1: Machbarkeitsstudie war der 18. Juni 2014. Hierfür wurden insgesamt 2.602 Anträge aus dem gesamten europäischen Raum eingereicht und schlussendlich 175 bewilligt. Das ist eine Quote von knapp 7%. Das hört sich erstmals so an, als ob es die Mühe nicht wert ist einen Antrag einzureichen. Schaut man dann aber genauer hin so lässt sich erkennen, dass die Qualität der eingereichten Anträge eher schlecht war.

Nur 317 Anträge haben alle zu erfüllenden Kriterien der Bewertungskommission eingehalten. Wie bereits erwähnt, bewerten die Gutachter nach den Kriterien Excellence, Impact und Implementation. Für jedes Kriterium gibt es maximal 5 Punkte wobei für Phase 1 mind. 13 Punkte und für Phase 2 mind. 12 Punkte erreicht werden müssen. Die 175 bewilligten Projekte waren also die Anträge mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Daraus ergibt sich eine viel erfolgversprechendere Quote von 55%.

In Abb. 1 und 2 sind alle bewilligten Anträge nach Themen und Länder dargestellt. In Abb. 2 fällt auf, dass besonders viele Unternehmen aus Spanien, England und Italien gefördert werden. Unbestätigten Angaben zu Folge liegt das an der hohen Anzahl der Gutachter aus diesen Ländern. Es sei jedoch angemerkt, dass die Nationale Kontaktstelle nach wie vor nach geeigneten Gutachtern aus Deutschland (siehe Bewertungskriterien) sucht.


Abb. 1: Analyse KMU-Instrument Phase 1 – erster Stichtag nach Themen


Abb. 2: Analyse KMU-Instrument Phase 1 – erster Stichtag nach Länder

Auswertung zweiter Stichtag – Phase 1

Zum zweiten Stichtag für Phase 1 am 24. Sept. 2014 wurden schon 658 Anträge weniger eingereicht. Abb. 3 und 4 zeigt die rückläufige Entwicklung nach Themen und Länder. Auch hier hatte wieder das Thema Innovative und disruptive IKT-Konzepte (Open disruptive innovation) die höchste Anzahl eingereichter Projekte.


Abb. 3: Analyse KMU-Instrument Phase 1 – Vergleich erster und zweiter Stichtag nach Themen


Abb. 4: Analyse KMU-Instrument Phase 1 – Vergleich erster und zweiter Stichtag nach Länder

Auswertung erster Stichtag – Phase 2

Am 9. Okt. 2014 konnten zudem für die wesentlich höhere Förderung von max. 2,5 Mio. erstmalig Anträge für Phase 2: Vom Konzept zur Marktreife eingereicht werden. Auch wenn hierzu noch keine Daten der Anzahl bewilligter Projekte nach Themen und Länder vorliegen, so veröffentlichte die EU zumindest die in Abb. 5 dargestellte Anzahl der antragstellenden Unternehmen / Kooperationen.


Abb. 5: Analyse KMU-Instrument Phase 2 – erster Stichtag nach Themen


Abb. 6: Analyse KMU-Instrument Phase 2 – erster Stichtag nach Länder

Fazit

Das KMU-Instrument ist auf Grund der Ausschreibung ein bißchen wie Lotterie spielen – wenn auch mit sehr viel mehr Aufwand verbunden. Unternehmen oder Kooperationen sollten sich im Vorfeld die Frage stellen, ob Ihre Innovation auch das nötige nachhaltige und desruptive Potential besitzt. Sofern es im Unternehmen bisher keine struktorierte Entwicklungsarbeit gibt, empfiehlt sich im Vorfeld die Einbeziehung externe Fördermittelexperten – dies spart viel Zeit und Geld.

Quellen: Executive Agency for SMEs / Nationale Kontaktstelle des BMWi

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand | BMWi | Fördermittel | Innovationsmanager Deutschland

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, auch kurz ZIM genannt ist ein bundesweites Förderprogramm für technologische Entwicklungsvorhaben mittelständischer Unternehmen (KMU-Definition des BMWi – hier gehts zum Schnelltest) als auch wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Das branchen- und themenoffene Programm fördert die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit dem Ziel diese Unternehmen in ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Gleich zu Beginn dieses Beitrags sei angemerkt, dass die Richtlinie zum 31. Dezember 2014 außer Kraft tritt. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass das Programm fortgesetzt wird, wenn auch möglicherweise zu schlechteren Konditionen. Darüber hinaus kann die Antragsstellung mit dem go-Inno Innovationsgutschein extern unterstütz werden.

Im gesamten Rahmenprogramm bietet ZIM folgende Fördervarianten:

  • ZIM-Einzelprojekte
    einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen
  • ZIM-Kooperationsprojekte
    FuE-Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen
  • ZIM-Kooperationsnetzwerke
    Kooperationsnetzwerke als Einheit von Netzwerkmanagement und FuE-Projekten

Parallel oder spätestens 6 Monate nach Projektende können mit dem Zusatzmodul ZIM-DL noch innovationsunterstützende Dienstleistungen und Beratungen mit bis zu 50.000 € bezuschusst werden. Bei Internationalisierung der Projektergebnisse sogar bis zu 75.000 €.

ZIM-Einzelprojekte

In dieser Variante, die auch ZIM-Solo genannt wird, werden einzelbetriebliche Entwicklungsvorhaben gefördert. Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen werden nicht berücksichtigt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der zuwendungsfähigen Kosten für das FuE-Projekt und der Größe des Unternehmens. Die maximalen zuwendungsfähigen Kosten dürfen 350.000 € nicht überschreiten. Der nicht-rückzahlbare Zuschuss wird Anteilig innerhalb der Projektzeit in einzelnen Stufen (i.d.R. pro Quartal) ausgezahlt.

Es gibt für neue und alte Bundesländer sowie kleine und mittlere Unternehmen unterschiedliche Fördersätze:

Neue Bundesländer

45% für kleine Unternehmen, wenn maximal

  • 49 Beschäftigte und
  • 10 Mio. € Jahresumsatz / Bilanzsumme

35% für mittlere Unternehmen, wenn maximal

  • 249 Beschäftigte und
  • 50 Mio. € Jahresumsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Alte Bundesländer

40% für kleine Unternehmen, wenn maximal

  • 49 Beschäftigte und
  • 10 Mio. € Jahresumsatz / Bilanzsumme

35% für mittlere Unternehmen, wenn maximal

  • 249 Beschäftigte und
  • 50 Mio. € Jahresumsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Weitere Informationen zum ZIM-Einzelprojekt

ZIM-Kooperationsprojekte

Kooperationsprojekte sind besonders dann interessant, wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Entwicklung zusammen mit einem OEM (Original Equipment Manufacturer) oder einer Hochschule durchführt. Insgesamt werden hier drei Projektformen unterschieden:

  • KU FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen
  • KF FuE-Kooperationsprojekte von mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung einschließlich technologieübergreifender Verbundprojekte von mindestens vier mittelständischen Unternehmen und zwei Forschungseinrichtungen
  • KA FuE-Projekte von Unternehmen mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner

Die Förderhöhe richtet sich hier nach der Anzahl der Partner im Gesamtprojekt mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von maximal 2 Mio. €. Jedes Teilprojekt eines Unternehmens jedoch wieder auf 350.000 € begrenzt. Alle beteiligten Unternehmen müssen auch hier den KMU-Status mit max. 249 Mitarbeitern und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43. Mio EUR Bilanzsumme erfüllen.

Weitere Informationen zum ZIM-Kooperationsprojekt

ZIM-Kooperationsnetzwerke

Die letzte Variante sind schließlich ZIM-Kooperationsnetzwerke. Hier werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und daraus resultierend die Entwicklungsprojekten des Netzwerks gefördert. Ein Netzwerk muss dabei aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen bestehen. Weitere Partner können Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände sein.

Hier die Netzwerke, die im Jahr 2014 bewilligt wurden

Diese Förderung teilt sich auf in zwei Phasen und die Höhe der Förderung ist degressiv ausgerichtet. Für das Management des Kooperationsnetzwerkes sind in Phase 1 auf die Dauer von 12 Monate maximal 150.000 € zuwendungsfähig. Hier wird die Etablierung des Netzwerks, die Erarbeitung der Netzwerkkonzeption, sowie der Entwicklung einer technologischen Roadmap unterstützt. Die Förderquote beträgt bis zu 90%.

Sofern die 12 Monate nicht voll ausgeschöpft wurden um mit Phase 2 zu beginnen, kann die Förderquote von 90% auf die Restmonate aus Phase 1 angerechnet werden. Die zuwendungsfähigen Kosten in Phase 2 sind maximal 200.000 € über einen Gesamtzeitraum von weiteren 24 Monaten (in begründeten Fällen bis zu 36 Monate). Die Förderquote beträgt in den ersten 12 Monaten 70% und anschließend 50%. Sofern weitere 12 Monate bewilligt werden, beträgt die Quote im letzten Jahr 30%.

Die Zuschüssen dienen zur Umsetzung der Netzwerkkonzeption, zur koordinierten Unterstützung der Netzwerkpartner, sowie der Umsetzung der FuE-Projekte entsprechend der technologischen Roadmap und die Vorbereitung der Markteinführung.

Weitere Informationen zum ZIM-Kooperationsnetzwerk

Fazit

Sofern das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand über 2014 hinaus verlängert wird, stärkt es auch in Zukunft die Innovationsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Bei der Antragserstellung sollte jedoch darauf geachtet werden, die Zielvorgaben des Programms weitestgehend zu erfüllen. Auch wenn Produktdienstleistungen oder Software für Einzel- oder Kooperationsprojekte mittlerweile mitgefördert werden können, so ist die Entwicklung einer Hardwarekomponente wünschenswert. Darüber hinaus sollte in der Projektskizze klar dargestellt werden, dass es innerhalb der Entwicklung lösbare technische und wirtschaftliche Risiken gibt.

KMU Instrument

KMU Instrument | Horizon 2020 | Fördermittel | Innovationsmanager Deutschland

Das KMU-Instrument ist ein Förderinstrument aus dem neuen Rahmenprogramm Horizon 2020 der europäischen Union. Hiermit werden gezielt kleinere und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) mit innovativen und wachstumsorientierten Ideen mit europäischer bzw. internationaler Ausrichtung gefördert.

Das KMU-Instrument hat parallele Ansätze zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) auf Bundesebene. Jedoch werden hier auch nicht-technologische Ansätzen wie beispielsweise Ideen mit betriebswirtschaftlichem Charakter, soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor bezuschusst. Auch wenn derartige Innovationen bei ZIM nicht generell ausgeschlossen werden, so stehen doch die Entwicklung von technischen Produkten (Hardware) / Verfahren / Dienstleistungen im Mittelpunkt.

Für Anträge zum KMU-Instrument muss die Idee jedoch zu den Ausschreibungsthemen des ersten Arbeitsprogrammes 2014 bis 2015 als auch zukünftigen Arbeitsprogrammen passen.

Hier geht´s zu den aktuelle Ausschreibungsthemen der NKS

Projekte können entweder einzeln (mono) oder im Verbund (multi) gefördert werden. Hierfür sind ausschließlich gewinnorientierte kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt. Für Beteiligungen von Forschungsdienstleister aus anderen Organisationstypen ist einerseits eine gute Begründung notwendig und andererseits können diese nur als Unterauftragnehmer eingebunden werden.

Die KMU-Förderung gliedert sich in drei Phasen, wobei nur für Phase 1 und 2 Fördergelder beantragt werden können. Für Phase 1 und 2 müssen vor Projektstart bereits Forschungsergebnisse und ein Demonstrator vorliegen. Eine Ausnahme bildet der Bereich Gesundheit. In Phase 3 wird die Kommerzialisierung der Produkte über indirekte Unterstützung gefördert und es gibt keine direkten Fördergelder. Wenn auch nicht notwendig, so ist es hilfreich, alle Phasen des KMU-Instruments zu durchlaufen.

Phase 1: Machbarkeit und Durchführbarkeit

Hier wird die Idee bis zum Konzept entwickelt und auf ökonomische und ggf. technische Machbarkeit geprüft. Diese Phase wird pauschal mit 50.000 EUR bezuschusst und der Antrag inkl. Businessplan (Fließtext) umfasst 10 Seiten. Über maximal 6 Monaten soll in einer Machbarkeitsstudie die Realisierbarkeit des angestrebten Produktes, Verfahren oder Dienstleistung auf eine mittelfristige Kommerzialisierung überprüft werden. Das Ergebnis ist ein konkreter Businessplan als Grundlage für Phase 2.

Phase 2: Umsetzung

In Phase 2 wird die Idee ausgehend vom Konzept zur Marktreife entwickelt. Die Förderhöhe beträgt zwischen 500.000 EUR und 2,5 Mio. EUR bei einer Förderquote von i.d.R. 70%. Auch hier bildet der Bereich Gesundheit mit einer Quote von 100% eine Ausnahme. Innerhalb von 12 bis 24 Monaten sollen die Innovationsmaßnahmen über Demonstrationen, Testings, Prototypen oder auch Pilotmaßnahmen komplettiert und marktreif entwickelt werden. Das Ergebnis ist ein fertiges Produkt / Verfahren oder eine Dienstleistung sowie ein weiterentwickelter Businessplan für Phase 3.

Phase 3: Markteinführung

Die wettbewerbliche Kommerzialisierung der Innovationsidee erfolgt schließlich in Phase 3. Wie bereits erwähnt gibt es in Phase 3 keine direkten Fördergelder. Vielmehr erfolgt die Unterstützung in Form von interdisziplinären Maßnahmen für beispielsweise weitere externe Dienstleistungen zur Markteinführung oder Unterstützung für den Zugang zu Risikofinanzierungen.

Die Einreichung der Anträge erfolgt online und themenoffen. Zudem müssen keine Fristen eingehalten werden. Jedoch gibt es Stichtage der Bewertungskommission, an denen die Projekte auf Exzellenz, Auswirkungen und Qualität geprüft werden. Die Anträge sollten also einige Wochen vor den Stichtagen beim Projektträger eingehen. Im Fokus der Bewertungskommission stehen insbesondere folgende Aspekte:

  • Europäischer Mehrwert / Nachhaltigkeitsgrad
  • Alleinstellungsmerkmal (USP) / Wachstumspotential
  • Innovationspotential für europäische Märkte

Fazit:

Mit dem KMU-Instrument stellt die EU ein höchst flexibles Fördermittelprogramm für kleine und mittlere Unternehmen mit innovativer Ausrichtung bereit. Dies ist gerade für kapitalintensive Vorhaben ein hervorragendes Instrument zur Risikominimierung der Entwicklungen auf ökonomischer und technischer Seite. Darüber hinaus bekommen KMU die Möglichkeit alle Entwicklungsschritte über externe Dienstleistungen abzusichern und zu fundieren. Jedoch sollten KMU beachten, dass 30% des Gesamtkapitalbedarfs über den Cashflow bzw. Eigenkapital des Unternehmens dargestellt werden müssen. Bei einem Zuschuss von 500.000 EUR in Phase 2 sind das immerhin 215.000 EUR.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Netzwerkpartner Innomago oder bei der nationalen Kontaktstelle des BMWi.

go-Inno – Innovationsgutschein

Mit dem go-Inno Innovationsgutschein des BMWi ist Innovationsmanagement in vielen Fällen förderfähig. Besonders zur Durchführung von technischen Produkt- und Verfahrensinnovationen lassen sich externe Beratungsleistungen für die Umsetzung von Innovationsideen fördern. Damit unterstütz das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie insbesondere kleine Unternehmen einerseits die Minimierung von wirtschaftlichen und technischen Risiken und andererseits die optimalen Ausnutzung vorhandene Potentiale. Die Beratung erfolgt durch einen akkreditierten Partner des BMWi-Projektträgers. Der maximale Tagewerksatz für externe Beratungsleistungen beträgt 1.100 EUR.

Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse

In der ersten Leistungsstufe sind bis zu 5.500 EUR Kosten über max. 10 Beratertage mit folgenden Leistungen förderfähig:

  • Stärken-Schwächen-Analyse
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse
  • Planung des Kapazitätsbedarfs
  • Erstellung des Finanzierungsplan
  • Ermittlung von Fördermittel
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten

Leistungsstufe 2.1: Realisierungskonzept

Für die Beratung und Unterstützung zur Erstellung des Realisierungskonzeptes sind bis zu 13.750 EUR Kosten über max. 25 Beratertage mit folgenden Leistungen förderfähig:

  • Technologiebewertung
  • Ermittlung von Technologiegebern
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
  • Kooperationsanbahnung zwischen zum Technologiegeber
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme
  • Begleitung bei Gesprächen zu Banken / Venture-Capital-Gesellschaften

Leistungsstufe 2.2: Projektmanagement

Für die Beratung und Unterstützung im Projektmanagement sind bis zu 8.250 EUR Kosten über max. 15 Beratertage mit folgenden Leistungen förderfähig:

  • Kooperationsmanagement zum externen Technologiegeber
  • externes Management der Projektdurchführung
  • administrative Serviceleistungen (Projektcontrolling)
  • Bewertung der Ergebnisse des Innovationsprojektes und Schlussfolgerungen

Weitere Informationen zum go-Inno Innovationsgutschein des BMWi