ZIM-Anträge wieder ab dem 15. Mai 2015 möglich

Das BMWi hat vor einigen Tagen bekanntgegeben, dass ab dem 15. Mai 2015 wieder ZIM-Anträge eingereicht werden können. Wer der neue Projektträger für die Antragseinreichung wird, steht noch nicht fest. Dies wird ebenfalls in Kürze bekanntgegeben. Alle aktuellen Meldungen zum Thema sowie der Entwurf der Richtlinie und weitere Antragsunterlagen finden Sie hier.

Quelle: ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand des BMWi

ZIM wird bis 2019 fortgesetzt

Das bisherige ZIM-Programm haben wir auf diesem BLOG bereits vorgestellt. Die zugrunde liegende Richtlinie lief allerdings zum 31.12.2014 aus. Nach Auskunft der Projektträger EuroNorm, VDE/VDI und AiF wurden zum Ende des letzten Jahres so viele Anträge eingereicht, wie sonst in einem Jahr.

Die Sichtung und Begutachtung der Anträge zieht sich dementsprechend in die Länge. Dies betrifft im Übrigen auch die Bewilligung von beantragten go-Inno Innovationsgutscheinen des BMWi für Potentialanalysen, Realisierungskonzepte oder Projektmanagement der beratenden Dienstleister.

Budget um 30 Mio. EUR erhöht

In der neuen ZIM-Richtlinie zur Fortführung der Förderung bis Ende 2019 wurde das Budget um 30 Mio. EUR erhöht. Die betrifft insbesondere die förderfähigen Gehaltskosten, die von 80 auf 100 TEUR angehoben wurden. Insgesamt steigen die förderfähigen Gesamtkosten für Projekte einzelner Unternehmen von 350 auf 380 TEUR. Abb. 1 zeigt die neuen Fördersätze der möglichen Projektvarianten ZIM-Solo und ZIM-Koop.

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Ab wann können wieder Anträge eingereicht werden?

Die Richtlinie soll wahrscheinlich im Mai in Kraft treten. Die Bekanntgabe erfolgt in Kürze im Bundesanzeiger. Die neuen Antragsformulare sollen jedoch schon im Februar von den jeweiligen Projektträgern zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: ZIM-Infoseite des BMWi

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand | BMWi | Fördermittel | Innovationsmanager Deutschland

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, auch kurz ZIM genannt ist ein bundesweites Förderprogramm für technologische Entwicklungsvorhaben mittelständischer Unternehmen (KMU-Definition des BMWi – hier gehts zum Schnelltest) als auch wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Das branchen- und themenoffene Programm fördert die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit dem Ziel diese Unternehmen in ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Gleich zu Beginn dieses Beitrags sei angemerkt, dass die Richtlinie zum 31. Dezember 2014 außer Kraft tritt. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass das Programm fortgesetzt wird, wenn auch möglicherweise zu schlechteren Konditionen. Darüber hinaus kann die Antragsstellung mit dem go-Inno Innovationsgutschein extern unterstütz werden.

Im gesamten Rahmenprogramm bietet ZIM folgende Fördervarianten:

  • ZIM-Einzelprojekte
    einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen
  • ZIM-Kooperationsprojekte
    FuE-Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen
  • ZIM-Kooperationsnetzwerke
    Kooperationsnetzwerke als Einheit von Netzwerkmanagement und FuE-Projekten

Parallel oder spätestens 6 Monate nach Projektende können mit dem Zusatzmodul ZIM-DL noch innovationsunterstützende Dienstleistungen und Beratungen mit bis zu 50.000 € bezuschusst werden. Bei Internationalisierung der Projektergebnisse sogar bis zu 75.000 €.

ZIM-Einzelprojekte

In dieser Variante, die auch ZIM-Solo genannt wird, werden einzelbetriebliche Entwicklungsvorhaben gefördert. Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen werden nicht berücksichtigt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der zuwendungsfähigen Kosten für das FuE-Projekt und der Größe des Unternehmens. Die maximalen zuwendungsfähigen Kosten dürfen 350.000 € nicht überschreiten. Der nicht-rückzahlbare Zuschuss wird Anteilig innerhalb der Projektzeit in einzelnen Stufen (i.d.R. pro Quartal) ausgezahlt.

Es gibt für neue und alte Bundesländer sowie kleine und mittlere Unternehmen unterschiedliche Fördersätze:

Neue Bundesländer

45% für kleine Unternehmen, wenn maximal

  • 49 Beschäftigte und
  • 10 Mio. € Jahresumsatz / Bilanzsumme

35% für mittlere Unternehmen, wenn maximal

  • 249 Beschäftigte und
  • 50 Mio. € Jahresumsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Alte Bundesländer

40% für kleine Unternehmen, wenn maximal

  • 49 Beschäftigte und
  • 10 Mio. € Jahresumsatz / Bilanzsumme

35% für mittlere Unternehmen, wenn maximal

  • 249 Beschäftigte und
  • 50 Mio. € Jahresumsatz / 43 Mio. € Bilanzsumme

Weitere Informationen zum ZIM-Einzelprojekt

ZIM-Kooperationsprojekte

Kooperationsprojekte sind besonders dann interessant, wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Entwicklung zusammen mit einem OEM (Original Equipment Manufacturer) oder einer Hochschule durchführt. Insgesamt werden hier drei Projektformen unterschieden:

  • KU FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen
  • KF FuE-Kooperationsprojekte von mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung einschließlich technologieübergreifender Verbundprojekte von mindestens vier mittelständischen Unternehmen und zwei Forschungseinrichtungen
  • KA FuE-Projekte von Unternehmen mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner

Die Förderhöhe richtet sich hier nach der Anzahl der Partner im Gesamtprojekt mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von maximal 2 Mio. €. Jedes Teilprojekt eines Unternehmens jedoch wieder auf 350.000 € begrenzt. Alle beteiligten Unternehmen müssen auch hier den KMU-Status mit max. 249 Mitarbeitern und 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder 43. Mio EUR Bilanzsumme erfüllen.

Weitere Informationen zum ZIM-Kooperationsprojekt

ZIM-Kooperationsnetzwerke

Die letzte Variante sind schließlich ZIM-Kooperationsnetzwerke. Hier werden Netzwerkmanagementdienstleistungen und daraus resultierend die Entwicklungsprojekten des Netzwerks gefördert. Ein Netzwerk muss dabei aus mindestens sechs kleinen und mittelständischen Unternehmen bestehen. Weitere Partner können Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände sein.

Hier die Netzwerke, die im Jahr 2014 bewilligt wurden

Diese Förderung teilt sich auf in zwei Phasen und die Höhe der Förderung ist degressiv ausgerichtet. Für das Management des Kooperationsnetzwerkes sind in Phase 1 auf die Dauer von 12 Monate maximal 150.000 € zuwendungsfähig. Hier wird die Etablierung des Netzwerks, die Erarbeitung der Netzwerkkonzeption, sowie der Entwicklung einer technologischen Roadmap unterstützt. Die Förderquote beträgt bis zu 90%.

Sofern die 12 Monate nicht voll ausgeschöpft wurden um mit Phase 2 zu beginnen, kann die Förderquote von 90% auf die Restmonate aus Phase 1 angerechnet werden. Die zuwendungsfähigen Kosten in Phase 2 sind maximal 200.000 € über einen Gesamtzeitraum von weiteren 24 Monaten (in begründeten Fällen bis zu 36 Monate). Die Förderquote beträgt in den ersten 12 Monaten 70% und anschließend 50%. Sofern weitere 12 Monate bewilligt werden, beträgt die Quote im letzten Jahr 30%.

Die Zuschüssen dienen zur Umsetzung der Netzwerkkonzeption, zur koordinierten Unterstützung der Netzwerkpartner, sowie der Umsetzung der FuE-Projekte entsprechend der technologischen Roadmap und die Vorbereitung der Markteinführung.

Weitere Informationen zum ZIM-Kooperationsnetzwerk

Fazit

Sofern das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand über 2014 hinaus verlängert wird, stärkt es auch in Zukunft die Innovationsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Bei der Antragserstellung sollte jedoch darauf geachtet werden, die Zielvorgaben des Programms weitestgehend zu erfüllen. Auch wenn Produktdienstleistungen oder Software für Einzel- oder Kooperationsprojekte mittlerweile mitgefördert werden können, so ist die Entwicklung einer Hardwarekomponente wünschenswert. Darüber hinaus sollte in der Projektskizze klar dargestellt werden, dass es innerhalb der Entwicklung lösbare technische und wirtschaftliche Risiken gibt.